Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Rat der Stadt Velbert 2020 - 2025

Der Rat der Stadt Velbert hat 70 Mitglieder, die für die Dauer von fünf Jahren gewählt sind.
Unten sehen Sie die Sitzverteilung im Rat nach den Kommunalwahlen vom 13.09.2020.

  • CDU:  20
  • Bündnis 90/Die Grünen: 15
  • SPD:  12
  • Velbert anders: 4
  • AfD: 4
  • UVB: 3
  • FDP: 3
  • Die Linke: 3
  • Die Piraten: 3
  • Velbert gemeinsam: 2
  • fraktionslos: 1

Stimmberechtigter Vorsitzender des Rates ist der hauptamtliche Bürgermeister Dirk Lukrafka, der aber nicht Ratsmitglied ist. Er ist zugleich Leiter der Verwaltung. In seiner Funktion als Leiter der Verwaltung wird der Bürgermeister durch die hauptamtlichen Beigeordneten vertreten, die der Rat jeweils für die Dauer von acht Jahren wählt.

Vom Rat werden drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt. Sie unterstützen den hauptamtlichen Bürgermeister bei seinen repräsentativen Aufgaben und leiten, wenn er verhindert ist, die Ratssitzung. Erste stellvertretende Bürgermeisterin ist Dr. Esther Kanschat, 2. stellvertretender Bürgermeister ist Emil Weise und 3. stellvertretende Bürgermeisterin ist Barbara Wendt.

Im derzeitigen Rat der Stadt Velbert gibt es zehn Fraktionen.

Fraktionsvorsitzende

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Auch die Einwohnerinnen und Einwohner werden am Geschehen in der Stadt beteiligt. Das geschieht durch Einwohnerversammlungen, die nach Bedarf jeweils zu bedeutenden Angelegenheiten in den einzelnen Stadtbezirken durchgeführt werden, durch Bürgeranhörungen und Bürgerbeteiligungen im Rahmen der Bauleitplanung, besonders bei Bebauungsplänen, und durch Einwohneranträge an den Rat der Stadt. Nach der Gemeindeordnung können Bürgerinnen und Bürger auch beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag).

Außerdem können Bürgerinnen und Bürger beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

Ratsbeschlüsse

Städte und Gemeinden können alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung regeln. Dieses Recht erhalten sie durch das Grundgesetz sowie die Verfassung und die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Danach trifft der Rat als gewählte Vertretung der Bürgerschaft die für die Stadt wichtigen Entscheidungen.

Ratsbeschlüsse werden sorgfältig vorbereitet. Wenn Ratsmitglieder oder Fraktionen einen Antrag stellen, wenn die Verwaltung von sich aus (oder durch einen Auftrag des Rates oder eines Ausschusses) eine Beschlussvorlage erstellt, wird darüber meist erst einmal im Bezirksausschuss beraten und abgestimmt. Es folgen die zuständigen Fachausschüsse und der Hauptausschuss. Daher kennt der Rat bei seinen Beratungen in der Regel die Beschlussempfehlungen seiner Ausschüsse, die er meist zur Grundlage seiner Entscheidungen macht.
Die Ausschüsse können teilweise auch endgültig entscheiden. Dies geschieht aber nur im Rahmen eines fest umrissenen, vom Rat beschlossenen Zuständigkeitskataloges. Die Beschlüsse des Rates und die endgültigen Entscheidungen der Ausschüsse werden von der Verwaltung unter Kontrolle des Rates ausgeführt.