Infos zur Barrierefreiheit unserer Seite
Die Stadt Velbert möchte einen barrierefreien Internet-Auftritt haben.
Das heißt:
Alle Menschen sollen an die Infos kommen können.
Das Gesetz zur Barrierefreiheit in Nordrhein-Westfalen heißt:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz Nordrhein-Westfalen.
Die kurze Form ist: BGG NRW.
Das Gesetz gilt auch für die Barrierefreiheit von der Internet-Seite der Stadt Velbert.
Das andere Gesetz zur Barrierefreiheit in Nordrhein-Westfalen heißt:
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung Nordrhein-Westfalen.
Die kurze Form ist: BITV NRW.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist für die Internetseite www.velbert.de
Diese Erklärung basiert auf einem Prüfbericht.
Der Bericht kommt von der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit IT NRW.
Barrierefreie Inhalte
Sachen, die wichtig sind:
- Alle Texte und Überschriften sind gut lesbar.
- Alle Seiten können mit der Maus und der Tastatur benutzt werden.
- Die Überschriften sagen schon viel über eine Seite.
- Es gibt kaum abgekürzte Wörter.
- Die Links, Dokumente oder Bilder haben besondere Titel.
Sie können so sehen:
- Was ist das?
- Was ist in dem Dokument?
- Was ist auf dem Bild? - Die Schriftgröße kann man verändern.
Sie können das mit den Tasten-Kombinationen machen:
Strg und + und Strg und -.
Oder Sie drücken die Taste Strg und drehen am Mausrad. - Viele Bilder und Grafiken haben Texte zum Inhalt.
Der Text sagt, was auf dem Bild zu sehen ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
Es gibt auch nicht-barrierefreie Bereiche auf der Internet-Seite.
Das heißt: Es gibt dann keine behindertengerechte Version.
Wir arbeiten daran, die Barrieren zu entfernen.
Sagen Sie uns gerne, was Sie nicht verstehen.
Haben Sie hier keine Antwort zur barrierefreien Technik gefunden?
Dann können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informations-Technik wenden.
Die Ombudsstelle ist eine Stelle im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Stelle hilft Ihnen bei Problemen mit der Informations-Technik.
Ombudsstelle ist eine Abkürzung.
Die lange Form ist: Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen.
Die Ombudsstelle können Sie per E-Mail erreichen.
Die E-Mail-Adresse ist: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Sie können auch anrufen:
Die Telefonnummer ist: 0 21 18 55 34 51
Infos zu Inklusion gibt es auf den Internetseiten vom Arbeitsministerium von Nordrhein-Westfalen.
