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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Ab 2. Februar liegen im Rathaus die Eintragungslisten des Volksbegehrens „G9 jetzt“ aus

Bis zum 27. Januar kann das Wählerverzeichnis eingesehen werden

In der Zeit vom 2. Februar bis zum 7. Juni liegen die Eintragungslisten des Volksbegehrens „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ im Velberter Rathaus aus. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) kann noch bis kommenden Freitag, 27. Januar während der allgemeinen Öffnungszeiten im ServiceBüro Velbert-Mitte (Thomasstraße 1) von Eintragungsberechtigten eingesehen werden. Jeder Eintragungsberechtigte kann dabei die Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Daten überprüfen. Zudem kann er die Daten einer anderen eingetragenen Person überprüfen, wenn er Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich eine falsche oder unvollständige Eintragung im Verzeichnis ergeben kann. Wer das Wählerverzeichnis für falsch oder unvollständig hält, soll sofort nach Einsichtnahme Einspruch einlegen. Der Einspruch muss spätestens am 27. Januar eingelegt werden. Eine individuelle Benachrichtigung über die Listenauslegung, die Voraussetzungen für die Eintragung in die Listen sowie die Eintragungsstellen erfolgt nicht.

Einen Eintragungsschein erhält man auf Antrag. Ein Antrag ist bis zum 31. Mai möglich, kann aber nicht telefonisch gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, benötigt zudem eine Vollmacht dieser Person.

Die amtlichen Eintragungslisten liegen vom 2. Februar bis zum 7. Juni innerhalb der üblichen Öffnungszeiten im ServiceBüro im Rathaus aus. Zusätzlich liegen sie an folgenden Sonntagen, jeweils von 9 Uhr bis 13 Uhr, im Rathaus (Eingang Thomasstraße 1a, links neben der Parkhauseinfahrt, Zimmer U124) aus: 19. Februar, 26. März, 30. April und 28. Mai.

Weitere Informationen zur amtlichen Listenauslegung und zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis gibt es im Amtsblatt der Stadt Velbert Nr. 02/2017 (www.velbert.de/aktuelles/amtsblatt). Bei Fragen stehen Horst Hillebrand (E-Mail: horst.hillebrand@velbert.de oder Telefon: 02051/26-2452)oder Dirk Graßl (E-Mail: dirk.grassl@velbert.de, Telefon: 02051/262567) zur Verfügung. 

Im Jahr 2005 ist die Schulzeit an Gymnasien per Gesetz auf acht Jahre gekürzt worden. Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 hat die Landesregierung die amtliche Listenauslegung und die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren zugelassen. Ziel dieses Volksbegehrens ist die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren. Damit es Erfolg hat, müssen innerhalb eines Jahres die Unterschriften von knapp 1,1 Millionen wahlberechtigten Bürgern gesammelt werden; das sind acht Prozent der Wahlberechtigten in NRW. Dazu gibt es zwei Wege: Zum einen erfolgt die Sammlung durch freie Unterschriftensammlung, das heißt die Initiatoren des Volksbegehrens können seit dem 5. Januar 2017 bis zum 4. Januar 2018 an unterschiedlichen Orten in NRW Unterschriften sammeln. Mehrfacheintragungen sind nicht zulässig; die Eintragungslisten werden von den Kommunen überprüft. Des Weiteren erfolgt die Sammlung der Unterschriften durch die amtliche Listenauslegung.