Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Europawahl 2019 - Informationen für EU-Bürger

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai sind unter bestimmten Bedingungen auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in der Bundesrepublik wahlberechtigt. Darauf weist jetzt das Projektteam Wahlen der Stadtverwaltung hin. Voraussetzung ist allerdings, so die Mitarbeiter des Projektteams, dass diejenigen EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Velbert und nicht in ihrem Heimatland von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen möchten, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis schriftlich beantragen. Ausgenommen davon sind EU-Bürgerinnen und -Bürger, die bereits zu den Wahlen in den Jahren 1999, 2004, 2009 oder 2014 einen solchen Antrag gestellt haben. Sie werden von Amts wegen in das Velberter Wählerverzeichnis eingetragen.

Den Antrag können Sie hier downloaden <link file:11479>Antrag-Unionsbuerger-Europawahl2019.pdf oder unter <link http: www.bundeswahlleiter.de>www.bundeswahlleiter.de (Rubrik Europawahl). Alternativ kann er ab sofort auch beim Projektteam Wahlen im Rathaus in Velbert-Mitte, Zimmer 175, gestellt werden oder wird auf telefonische (02051/26-2452 oder 02051/26-2567) beziehungsweise schriftliche Anforderung an die Stadt Velbert, Projektteam Wahlen, Thomasstraße 1 in 42551 Velbert, zugesandt. Die Anträge müssen bis spätestens 5. Mai im Rathaus vorliegen.

Antragsberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und müssen zurzeit in Velbert wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Das Projektteam Wahlen weist abschließend darauf hin, dass den wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die noch nicht im Velberter Wählerverzeichnis eingetragen sind, in Kürze ein entsprechendes Informationsschreiben per Post zugeht.