Tragbarkeit der Belastung und Lastenberechnung
Mindestrückbehalt
Die Förderung setzt voraus, dass die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Haushalts gefährdet. Nach Abzug aller laufenden Kosten sollten zum Lebensunterhalt monatlich mindestens übrig bleiben:
- 800 Euro für einen 1-Personen-Haushalt,
- 1.025 Euro für einen 2-Personen-Haushalt,
- 260 Euro für jede weitere Person.
Kindergeld und ein eventueller Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz werden angerechnet. Garagenerträge und Erträge für zweite Wohnungen werden nur berücksichtigt, wenn die Einnahme nachhaltig gesichert erscheint. Laufende Zahlungen von Verwandten oder sonstigen Dritten, soweit sie nicht auf einer Rechtspflicht beruhen, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Einkünfte von Haushaltsangehörigen werden nur berücksichtigt, wenn sie auch Miteigentümer oder Miteigentümerinnen des Förderobjektes sind oder werden. Sind oder werden sie das nicht, werden die Einkünfte des Haushaltsmitgliedes nur bis zur Höhe des auf sie oder ihn entfallenden Mindestrückbehalt berücksichtigt.
Lastenberechnung
Dem Förderantrag ist eine Lastenberechnung beizufügen. Sie muss die Gesamtkosten oder die Erwerbskosten für das Förderobjekt enthalten und die beabsichtigte Finanzierung darstellen. Die Kosten für die Finanzierung (Zinsen, Verwaltungskostenbeiträge, Tilgungen) und die Bewirtschaftung der Immobilie sind zu berechnen. Auf diese Weise ist die monatliche Belastung zu ermitteln, und Sie können feststellen, ob Ihnen nach Abzug aller Verbindlichkeiten noch genügend Geld übrig bleibt.