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Einkommensgrenzen

Förderberechtigt ist ein Haushalt nur dann, wenn das anrechenbare Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen. Sie beträgt:

  • 1 Person - 18.430 Euro
  • 2 Personen - 22.210 Euro
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person - 5.100 Euro

Für zum Haushalt rechnende Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz erhöht sich die Einkommensgrenze um 660 Euro je Kind.

Für junge Ehepaare, schwerbehinderte Menschen, Alleinerziehende, Kinder mit eigenem Einkommen und bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen von Haushaltsangehörigen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Frei- und Abzugsbeträge .

In den nachfolgenden Tabellen sind Zuschläge für Kinder bereits eingerechnet. Außerdem ist (für einen Arbeitnehmerhaushalt) das „mögliche Jahres-Bruttoeinkommen“ ermittelt, also das Einkommen, das Sie tatsächlich vor Berücksichtigung der möglichen Abzugsbeträge erzielen können. Unterstellt wurde hierbei, dass Steuern und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden. Werbungskosten sind mit einem Pauschbetrag von 1.000 Euro berücksichtigt.
Die in der nachstehenden Tabelle genannten Beträge sind nur beispielhaft. Für Beamte und Beamtinnen und Selbständige finden sie keine Anwendung. Das gilt auch für andere Haushalts-Konstellationen (z. B. mehr als zwei Erwachsene) und andere Einkommensarten (z. B. Kapitalvermögen).

Lassen Sie sich in jedem Fall von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bewilligungsbehörde  Kreis Mettmann oder des Fachbereichs Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Velbert  beraten.

Personenzahl

Einkommensgrenze

mögliches Jahres-Bruttoeinkommen

1

18.430 Euro

28.924 Euro

2

26.210 Euro

40.712 Euro

3 (1. Kind)

27.970 Euro

43.379 Euro

4 (2. Kind)

33.730 Euro

52.106 Euro

5 (3. Kind)

39.490 Euro

60.833 Euro

6 (4. Kind)

45.250 Euro

69.651 Euro