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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Behindertengerechte Baumaßnahmen

Förderung für Schwerbehinderte

Beim Bau oder Umbau von Wohnungen für Schwerbehinderte kann ein Baudarlehen gewährt werden. Das Baudarlehen beträgt höchstens:

  • 40.000 Euro, wenn das Haushaltseinkommen innerhalb der Einkommensgrenze liegt,
  • 20.000 Euro, wenn das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 40 % überschreitet.

Voraussetzung ist, dass zusätzliche Baumaßnahmen erforderlich sind, um den besonderen Bedürfnissen Schwerbehinderter gerecht zu werden. Ein Baudarlehen kann auch gewährt werden, wenn vorhandener Wohnraum nachträglich durch besondere bauliche Maßnahmen angepasst werden soll.

Darlehenskonditionen

Das Baudarlehen wird in Höhe von 99,6 % ausgezahlt. Das Darlehen wird mit 0,5 verzinst und ist jährlich mit 4% zu tilgen. Ferner werden ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,4 % des bewilligten Darlehens und ein laufender jährlicher Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % des bewilligten Darlehens erhoben.