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Wappen der Stadt Velbert
Kopf der Spielzeugschlange in der Fußgängerzone Velbert-Mitte, Foto: Julia Klug/ Stadt Velbert

Kinderschutz/ Beratung im Kinderschutz für Fachkräfte

In Deutschland wird der Kinderschutz gesetzlich geregelt.

Wichtige Rechtsgrundlagen

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen eine fachliche Beratung insbesondere im Hinblick auf geltende Datenschutzbestimmungen.

"Insoweit erfahrene Fachkräfte"

Durch Einführung der genannten Vorschriften wurde der Fokus insbesondere auf die Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft" gelegt.
Diese sind u. a.:

  • Zertifizierte Kinderschutzfachkräfte
    sowie
  • Fachkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung und langjährigen sozialarbeiterischen Tätigkeit über fundierte Erfahrungen,  insbesondere im Kinderschutzbereich verfügen.

Die Stadt Velbert hat die gesetzliche Aufgabe, als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ‚insoweit erfahrene Fachkräfte’ vorzuhalten, damit anspruchsberechtigte Personenkreise und Berufsstände beraten werden können.


Wer kann durch insoweit erfahrene Fachkräfte beraten werden?

  • Fachkräfte, deren Träger mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe Vereinbarungen gemäß § 8a GB VIII getroffen haben
  • Personen, die gemäß § 8b SGB VIII beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen
  • Berufsgeheimnisträger gemäß § 4 KKG

Die insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkräfte haben ausschließlich eine beratende Funktion und übernehmen dementsprechend keine Fallverantwortung.

Weitere Informationen auf der Webseite "Frühehilfen"

Zur Liste der insoweit erfahrenen Fachkräfte

Wenn Sie sich bei den aufgeführten anspruchsberechtigten Berufgruppen nicht wieder finden, aber eine Frage zum Kinderschutz haben oder sich Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen machen, wenden Sie sich an:

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