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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Gewerbemeldungen

An-, Ab- und Ummeldung können Sie jetzt einfach und bequem von zu Hause aus erledigen.
Der Dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung:

Zur eMeldung

Des Weiteren übermitteln Sie uns bitte auf elektronischem oder postalischem Weg bei An- und Ummeldungen (nur bei Änderung der Tätigkeit) auch folgende Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes sowie die Kopie der Personalausweise jeden Geschäftsführers oder jeder Geschäftsführerin beziehungsweise Vertreter oder Vertreterin einer juristischen Person
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • bei im Handelsregister eingetragene Firmen/ Vereine: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Bewachererlaubnis, Handwerkskarte).
  1. per Email an: ordnungundgewerbe@velbert.de
  2. per Fax an: 02051/26-2588
  3. postalisch an: Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1, 42551 Velbert


Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung der einzureichenden Unterlagen. Gegebenenfalls werden Unterlagen schriftlich nachgefordert. Weitere Informationen, z.B. zu Kosten, erhalten Sie im Serviceportal.

Sobald Ihre unterschriebene Gewerbeanzeige per Post oder Fax sowie die dazu erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind, wird Ihnen nach einer Prüfung Ihrer Angaben eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit einem Gebührenbescheid innerhalb von wenigen Tagen per Post zugeschickt. Sollten wir noch Fragen beziehungsweise Unterlagen benötigen, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. Mit Erhalt dieser Bestätigung mit Siegel und Unterschrift ist Ihre Gewerbeanzeige erfolgreich und rechtswirksam.

Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von vier Wochen Ihr Legitimationsdokument (Personalausweis) zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt.