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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Registrierung

Nach einmaliger vorheriger Registrierung beim Ordnungsamt als zentrale Registrierungsstelle können Sie entweder nur die Grunddaten (Name, Anschrift, Tätigkeit) oder eine erweiterte Auskunft online abfragen.

Für eine Registrierung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

Sofern Sie nicht von der Gebührenpflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften befreit sind, können Sie nach § 14 Abs. 8 und 12 GewO nur an dem automatisierten Auskunftsverfahren teilnehmen, wenn
 

  • Sie ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft machen können. Sie müssen im Rahmen der Registrierung schriftlich versichern, dass für alle zukünftig von Ihnen eingeholten Gewerbeauskünfte jeweils das rechtliche Interesse an dem Erhalt der Daten gegeben ist. Weiterhin werden bei jeder Datenabfrage der Verwendungszweck und das Aktenzeichen zu der Anfrage von Ihnen abgefragt. Diese Angaben werden gespeichert und können von den Gewerbebehörden dazu genutzt werden, um im Nachhinein zu überprüfen, ob die Abfrage rechtmäßig war.
  • kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt und
  • der Abruf der Daten wegen der Häufigkeit oder der Eilbedürftigkeit der Abrufe und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Gewerbetreibenden angemessen ist.

Sofern Sie von der Gebührenpflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften befreit sind, können Sie nach § 14 Abs. 7 und 12 GewO nur an dem automatisierten Auskunftsverfahren teilnehmen, wenn
 

  • die Kenntnis der Daten zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl erforderlich ist oder
  • der Empfänger oder die Empfängerin die Daten bei der gewerbetreibenden Person nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erheben könnte oder von einer solchen Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, für deren Erfüllung die Kenntnis der Daten erforderlich ist, abgesehen werden muss und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der Gewerbetreibenden überwiegt und
  • der Abruf der Daten wegen der Häufigkeit oder der Eilbedürftigkeit der Abrufe und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Gewerbetreibenden angemessen ist und die zum Abruf bereitgehaltenen Daten ihrer Art nach für die Aufgaben oder Geschäftszwecke des Empfängers oder der Empfängerin erforderlich sein können.

Die Registrierung der gebührenfreien Auskunftsempfänger und -empfängerinnen ist zeitlich nicht begrenzt.

Für die eAuskunft registrieren

Füllen Sie bitte den Registrierungsantrag vollständig aus, unterschreiben Sie den Antrag und versehen Sie ihn mit Ihrem Firmenstempel.

Senden Sie den Antrag per Post an:
Stadt Velbert
Ordnungsamt
- Gewerbemeldestelle -
Thomasstr. 1a
42551 Velbert
 

Registrierungsantrag

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