Eigenleistung bei Eigentumsförderung
Die Wohnraumförderung des Lands NRW kann nur erhalten, wer mindestens 15 % der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen kann.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Eigenleistung:
- eigene Geldmittel,
- der Wert von Sach- und Arbeitsleistungen, insbesondere der eingebrachten Baustoffe,
- der Wert des eigenen nicht mit Fremdmitteln finanzierten Baugrundstücks und
- die Selbsthilfe.
Die Hälfte des Anteils an Mindesteigenleistung (7,5%) ist durch eigene Geldmittel oder durch den Wert des nicht mit Fremdmitteln finanzierten Grundstücks zu erbringen.
Persönliche Beratung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bewilligungsbehörde Kreis Mettmann oder dem Fachbereich Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Velbert.