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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Eigenheime

Förderangebot des Bundes

Die Bundesregierung fördert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW Förderbank – den Bau oder Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen, die von Ihnen selber bezogen werden. Die KfW Förderbank fördert Ihr Bauvorhaben mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen, die Sie über Ihre Bank oder Sparkasse (Hausbank) beantragen. Der Antrag auf zinsgünstige Darlehen ist vor Kauf oder Baubeginn über Ihre Hausbank zu stellen. Diese verfügt über das Antragsformular.

Weitere Informationen bei der KfW Förderbank

Förderangebot des Landes NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit Förderprogrammen den Wunsch nach den "eigenen vier Wänden" – dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung – und stellt zinsfreie und/oder zinsgünstige Darlehen bereit, sei es für Wohnung oder Haus, neu oder gebraucht. So können auch Familien mit kleinem Einkommen Wohneigentum bilden.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die wesentlichen Informationen über die Förderprogramme für selbst genutztes Wohneigentum. Diese Informationen geben einen Überblick, ersetzen aber nicht das Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle.

Bewilligungsbehörde ist der Kreis Mettmann

Der Fachbereich  Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Velbert steht aber auch beratend zur Verfügung. Wenn Sie sich informieren oder einen Förderantrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. Hier wird man Sie über weitere Details, insbesondere den förderberechtigten Personenkreis, die Planung und Ausstattung, die technischen Anforderungen, die Finanzierung und vor allem die einkommensrechtlichen Voraussetzungen informieren.

Weitere Themen zur Wohnungsbauförderung:

Baudarlehen

Behindertengerechte Baumaßnahmen

Einkommensgrenzen

Einkommen und Abzugsbeträge

Eigenleistung

Tragbarkeit und Lastenberechnung

Lastenzuschuss

Wenn Sie in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus wohnen, können Sie nach dem Wohngeldgesetz einen so genannten Lastenzuschuss erhalten.

Die Gewährung ist im Wesentlichen von der Höhe des Haushaltseinkommens abhängig. Entscheidend ist auch die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und die Höhe der Belastung.

Um selbst prüfen zu können, ob Sie einen Anspruch auf Gewährung des Lastenzuschusses haben, hat das  Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen den Wohngeldrechner NRW  online gestellt. Auch die Antragsvordrucke sind dort zu finden und können online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Zur Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Für weitere Auskünfte können Sie sich an das Fachgebiet Besondere Leistungen der Stadt Velbert wenden: 

Serviceportal

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist neben der Arbeitnehmersparzulage eine Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung in der Bundesrepublik Deutschland.

Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie Bausparbeiträge leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wohnungsbauprämien werden gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen für Alleinstehende 25.600 Euro und für Verheiratete 51.200 Euro nicht übersteigt. Maßgebend ist das Einkommen im Sparjahr. Der Bruttoarbeitslohn kann je nach Lage des Einzelfalles höher sein als das zu versteuernde Einkommen. Sonderausgaben und ggf. Kinderfreibeträge können abgezogen werden.

Prämienbegünstigt sind insbesondere Bausparverträge und Verträge über den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften. Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn an dieselbe Bausparkasse Beträge von mindestens 50 Euro im Sparjahr geleistet werden. Die Prämie beträgt 8,8 % der prämienbegünstigten Aufwendungen. Die Höchstbeträge, bis zu denen Aufwendungen begünstigt sind, betragen bei Alleinstehenden 512 Euro und für Verheiratete zusammen 1.024 Euro im Jahr.

Nähere Informationen beim Bundesministeriums für Verkehr und Bau- und Stadtentwicklung

Wohn-Riester-Förderung

Ein schuldenfreies Wohneigentum ist eine Alternative zur herkömmlichen Altersversorgung. Im Rentenalter wird das monatliche Budget erheblich entlastet. Die vom Staat geförderte Riester-Altersvorsorge lässt sich daher auch für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie oder den Erwerb eines lebenslangen Wohnrechtes einsetzen. Mit den staatlichen Zulagen kann zum Beispiel ein Bausparvertrag bespart und später das anschließende Bauspardarlehen zurückgezahlt werden oder auch ein zum Bau oder Kauf aufgenommenes Darlehen getilgt werden.

Wenn vier Prozent des Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro), abzüglich der Zulage, jährlich für die Besparung oder Tilgung gezahlt werden, beträgt die staatliche Förderung durch eine Altersvorsorgezulage 154 Euro jährlich. Eheleute können diese Förderung verdoppeln, wenn jeder von Ihnen über einen eigenen Vertrag verfügt und den genannten Betrag für Besparung oder Tilgung zahlt.

Die staatliche Zulage erhöht sich um 185 Euro für jedes Kind und um 300 Euro für jedes Kind, das ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde. Alternativ können die jährlichen Aufwendungen von maximal 2.100 Euro, abzüglich Zulagen, auch als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden.

Zulageberechtigt sind alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie deren Ehepartner. Außerdem: Beamte und Beamtinnen, Soldatinnen und Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub und Arbeitslose.

Weitere Informationen beim Bundesfinanzministerium