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Haupteingang Rathaus

Abbau von Barrieren

In Nordrhein-Westfalen sind von den rund acht Millionen Wohnungen nur etwa 100.000 barrierefrei. Durch den demografischen Wandel wird der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum ansteigen. Das Land Nordhein-Westfalen hat daher im Jahr 2006 das so genannte "investive Bestandsförderprogramm" aufgelegt. Dieses Förderangebot soll dazu beitragen, dass ein differenziertes Wohnungsangebot im Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen geschaffen wird, damit diese langfristig in ihren Wohnungen und ihrem Wohnumfeld wohnen bleiben und dort ambulant gepflegt werden können.

Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, unabhängig davon, ob sich darin Miet- oder Eigentumswohnungen befinden oder das Wohngebäude ein Eigenheim ist, sowie Maßnahmen auf dem zugehörigen Grundstück. Die Wohngebäude dürfen über nicht mehr als vier Vollgeschosse verfügen. Es gibt Ausnahmen für Wohngebäude in Innenstädten und Innenstadtrandlagen. Förderfähig sind nur Wohnungen, deren Wohnfläche größer als 34 Quadratmeter ist.

Gefördert werden auch Maßnahmen und Maßnahmenbündel, die nur einzelne Elemente der DIN 18040-2 umsetzen. Abweichungen sind auch möglich, wenn eine DIN-gerechte Ausführung nicht komplett und in allen Teilbereichen umgesetzt werden kann, weil Vorgaben der Norm technisch nicht umsetzbar oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erreichen sind.Maßnahmen, die bereits begonnen worden sind, hierzu zählt bereits der Abschluss von Leistungs- oder Lieferungsverträgen, werden nicht mehr gefördert. Ziel der Förderung ist die Umsetzung der Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040-2.

Nach den Förderrichtlinien müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
 

  • Ein Wohn- und Schlafraum, die Küche oder Kochnische sowie ein Bad muss ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein.
  • Das Bad muss mit Waschtisch, Toilette und bodengleicher Dusche mit rutschhemmender Oberfläche ausgestattet sein.
  • Sofern Toilette und Dusche in getrennten Räumen untergebracht sind, müssen beide ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein.
  • Einbau einer bodengleichen Dusche mit rutschhemmender Oberfläche
  • Grundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen
  • Ausstattungsverbesserungen wie z.B. unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Verlegung von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffen
  • Einbau neuer, verbreiteter Türen (Innentüren, Wohnungsabschlusstüren) sowie von Balkontüren zum Abbau von Türschwellen
  • barrierefreier Umbau eines vorhandenen oder Anbau eines neuen barrierefreien Balkons oder einer barrierefreien Terrasse
  • Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen
  • Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss (sowie innerhalb einer Wohnung) durch Rampen, Aufzug, Treppenlift oder Umgestaltung eines Nebeneingangs
  • Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern
  • erstmaliger Einbau/Anbau eines Aufzugs
  • Modernisierung eines Aufzuges, sofern dabei Barrieren abgebaut werden
  • Einbau, Anbau und Modernisierung eines Aufzugs
  • Bau eines neuen Erschließungssystems zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen (z.B. Aufzugsturm, Laubengänge, Erschließungsstege)
  • Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des Grundstücks

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen mit Darlehen in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 30.000 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 50 %, teilweise 60 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Für bestimmte Maßnahmen können Zusatzdarlehen gewährt werden. Für die Dauer von zehn Jahren nach Fertigstellung der Maßnahme wird das Darlehen mit 0,5 % verzinst und mit
2 % getilgt. Außerdem wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % des bewilligten Darlehens erhoben.

Zur Förderung vorgesehene Maßnahmen sind vor Antragstellung mit der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Kreis Mettmann und/oder auch der Fachbereich Wohnen der Stadt Velbert berät Sie zu diesem Förderangebot. 

Weitere Informationen, die Förderbestimmungen und Antragsformulare erhalten Sie bei der NRW Bank und dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW:

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Zum Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW