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Wappen der Stadt Velbert
Grundschule Kastanienallee

Städtischer Jugendhilfedienst

Der Städtische Jugendhilfedienst (Jugendamt der Stadt Velbert) bietet Hilfe für Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Er ist Ansprechpartner für alle, die in Velbert wohnen und in schwierigen erzieherischen Lebenslagen Beratung und Unterstützung benötigen. Alle Beratungen sind kostenlos und werden vertraulich behandelt.

Flyer mit weiteren Informationen zum städtischen Jugendhilfedienst

Hier erhalten Sie Einblicke in unsere Beratungsangebote und die entsprechenden Ansprechpersonen:  

Es kann viele Gründe geben, warum sich Paare für die Adoption eines Kindes interessieren. Der häufigste Fall ist die Adoption eines Stiefkindes durch die Partnerin oder den Partner eins Elternteils. Auch kinderlose Paare können sich ihren Kinderwunsch durch eine Adoption erfüllen.
Es gibt aber auch leibliche Eltern, die aus unterschiedlichen Gründen ihr Kind zur Adoption freigeben möchten. Sie stehen vor schwierigen Entscheidungen und hier unterstützt das Jugendamt. Wenn Kinder oder Jugendliche trotz Hilfsangeboten nicht mehr in der eigenen Familie leben können, benötigen sie eine neue dauerhaft geeignete Familie. Durch die Adoptionsvermittlung des städtischen Jugendhilfedienstes sollen Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, die Chance erhalten, in einer geeigneten Adoptivfamilie aufzuwachsen. Das Wohl des Kindes steht dabei immer im Vordergrund.

  • Wir beraten und begleiten Kinder und Jugendliche sowie Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten.
  • Wir informieren und begleiten Stiefkinder zur Adoption.

Kontakt Tagesdienst: 02051/26-2924

Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte und junge Menschen können sich im städtischen Jugendhilfedienst beraten lassen. Ziel dabei ist es, dass Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Familien sollen in ihrer jeweiligen Erziehungs- und Familiensituation durch den Jugendhilfedienst gestärkt werden, damit innerfamiliäre Belastungen, bedingt u. a. durch äußere Rahmenbedingungen, nicht zu Krisen oder Konflikten innerhalb der Familie führen.

Kontakt Tagesdienst: 02051/26-2924

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch eine psychiatrische Erkrankung beeinträchtigt ist.
Das Jugendamt ist Träger von Rehabilitationsmaßnahmen, gemäß §35a SGB VIII, in Form von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder die davon bedroht sind. Liegt eine entsprechende Diagnostik vom Kinder- und Jugendpsychiater vor, prüft das Jugendamt, ob eine Teilhabebeeinträchtigung aufgrund der psychiatrischen Erkrankung vorliegt. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung von ambulanten, stationären oder teilstationären Hilfen wie z. B. Autismustherapie, Heilpädagogik und Schulbegleitung.

Kontakt Tagesdienst: 02051/26-2924

Im Fall einer Trennung oder Scheidung werden Eltern unter angemessener Beteiligung der betroffenen Kinder oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung von uns unterstützt. Das gemeinsam mit Ihnen erarbeitete Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen. Falls Sie entsprechenden Beratungsbedarf haben, können Sie sich an unsere Fachkräfte wenden.

Das Jugendamt unterstützt nach § 50 Abs. I SGB VII das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, mit dem Ziel, alle Hilfemöglichkeiten zur Stärkung der Erziehungssituation auszuschöpfen.

  • Wir beraten Sie, wenn ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge beantragen möchte.
  • Sie erhalten Unterstützung, wenn Sie den Umgang mit dem Kind gerichtlich regeln möchten.
  • Das Familiengericht wird durch uns über die angebotenen Hilfen und die Gesprächsergebnisse informiert..
  • Wir begleiten Sie und erarbeiten gemeinsam Lösungen.

Kontakt Tagesdienst02051/26-2924

Ziel des Jugendstrafrechtes ist es, junge Menschen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, zu befähigen, sich positiv zu entwickeln.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren steht allen Jugendlichen (im Alter zwischen 14-18 Jahren) und deren Erziehungsberechtigten und Heranwachsenden (im Alter von 18-21 Jahren) zur Seite, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Die JuHiS wird durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte über ein Ermittlungs- oder Strafverfahren informiert.

  • Beratung und Begleitung von Jugendlichen und jungen Volljährigen im Strafverfahren als neutrale Instanz
  • Wir bringen persönliche, soziale und erzieherische Gesichtspunkte der Jugendlichen und jungen Volljährigen in das Verfahren mit ein und regen erzieherische Maßnahmen an.
  • Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen (sofern gewünscht) und an Verhandlungen
  • Vermittlung und Überprüfung von Auflagen wie z. B. Sozialstunden, Trainingskurse und Schadenswiedergutmachung
  • Wir initiieren und begleiten Betreuungsweisungen.
  • Mitwirkung in Diversionsverfahren (vorgerichtliche Verfahren) und bei Haftangelegenheiten
  • Wir kooperieren mit Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und verschiedenen Beratungsstellung, wie Stadtteilzentren, Jugendberufsberatung und Suchtberatung.

Kontakt Tagesdienst: 02051/26-2924

 

Alternativ zur Adoption oder zur stationären Unterbringung gibt es Pflegefamilien, die Kinder für einen bestimmten Zeitraum auf ihrem Weg begleiten. Wir bieten Ihnen:

  • Beratung und Begleitung vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes in Ihrer Familie
  • Hilfe beim Entscheidungsprozess
  • Umfassende Aufklärung über das Kind und seine Geschichte
  • Begleitung bei der Kontaktanbahnung und in der Eingewöhnungszeit
  • Ansprechpartner bei erzieherischen, aber auch rechtlichen Fragen
  • Angebote in Form von Fortbildungen, Seminaren und zum Austausch mit anderen Pflegeeltern

Flyer: Pflegefamilien

Kontakt Tagesdienst: 02051/26-2924

Wenn das Zusammenleben innerhalb der Familie schwierig ist oder auch im Falle von Trennungen oder Scheidungen unterstützen und beraten wir die Familien. Die Beratung soll Ihnen die Möglichkeit bieten, ein einvernehmliches Konzept für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und Verantwortung zu entwickeln. Hierbei werden Ihre Kinder entsprechend des Alters angemessen beteiligt, um die Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Kinder in das Konzept mit einfließen zu lassen.

  • Wir unterstützen Sie für ein partnerschaftliches Zusammenleben.
  • Beratung bei der Bewältigung von Familienkonflikten
  • Unterstützung für einen verantwortungsvollen Umgang mit der elterlichen Sorge

Kontakt Tagesdienst02051/26-2924

 

Mütter und Väter haben unabhängig vom Sorgerecht ein Umgangsrecht zu ihren Kindern und Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung. Der Jugendhilfedienst unterstützt die Eltern bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Regelung von Umgangskontakten. Zudem ist eine Unterstützung und Begleitung der Kontakte zwischen Kind und Eltern möglich.   

Kontakt Tagesdienst: 02051/26-2924

Im deutschen Asylverfahren gelten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als minderjährig. Reisen diese aus einem Nicht-EU-Ländern ohne Begleitung einer für sie verantwortlichen erwachsenen Betreuungsperson in einen Mitgliedsstaat der EU ein oder werden dort ohne Begleitung zurückgelassen, gelten sie als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Unbegleitete minderjährige Ausländer, die nach Deutschland einreisen und der Stadt Velbert zugewiesen sind, werden nach ihrem Bedarf entsprechend ambulant oder stationär vom städtischen Jugendhilfedienst Velbert unterstützt. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen nach deutschem Recht sind die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und die Bestellung eines Vormundes nach den §§ 1693, 1773 BGB, da die im Ausland lebenden oder verstorbenen Eltern die elterliche Sorge meist nicht ausreichend ausüben können.

Kontakt Tagesdienst: 02051/26-2924

Meldung bei Gefährdung des Kindeswohls

Wenn Kinder oder Jugendliche durch Gewalt oder Vernachlässigung gefährdet sind, brauchen sie unseren Schutz. Bei Bekanntwerden eines gewichtigen Anhaltspunktes für eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen, z. B. in Form von körperlicher oder seelischer Gewalt, sexueller Misshandlung, Vernachlässigung von Aufsicht, Pflege oder sozialen und emotionalen Grundbedürfnisse eines Kindes, wird das Jugendamt tätig und unsere Fachkräfte gehen in die Risikoeinschätzung.

Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung sind Handlungen gegen Kinder und Jugendliche, die das leibliche, geistige und seelische Wohl des Kindes oder des Jugendlichen gefährden.

Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter nehmen den Kontakt mit den betreffenden Eltern, Kindern und Jugendlichen auf, um die Situation einzuschätzen. Kontakt Jugendhilfedienst

Eine Beratung im Vorfeld einer Gefährdungsmeldung beim Jugendamt erhalten Sie durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Kontakt zu den zuständigen Fachkräften

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie beobachten oder sich Sorgen machen, dass ein Kind/Jugendliche gefährdet ist. Wir gehen allen Hinweisen nach. Zum Meldeformular

Wichtige Erreichbarkeiten:

  • Städtischer Jugendhilfedienst:
    • Sekretariat: 02051/26-2945 (montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr)
    • Tagesdienst: 02051/26-2924; jugendhilfedienst@velbert.de
    • Bei Kindeswohlgefährdungsmeldungen wenden Sie sich bitte an uns unter: 0160/969 057 31
    • Fax: 02051/261 329 45 

Außerhalb der Öffnungszeiten können akute Kindeswohlgefährdungen bei der Rufbereitschaft des städtischen Jugendhilfedienstes über die Polizei gemeldet werden. 

  • Polizei: 110

Weitere wichtige Telefonnummern:

  • Kindernotaufnahme Helios Klinikum Niederberg: 02051/982 11 00
  • Nummer gegen Kummer für Kinder: 116 111
  • Nummer gegen Kummer für Eltern: 0800/111 05 50
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800/22555 30
  • Hilfe-Telefon Schwangere in Not: 0800/40400 20
  • Hilfe-Telefon Gewalt gegen Frauen: 116 016
  • Hilfe-Telefon Gewalt gegen Männer: 0800/12399 00
  • Telefonseelsorge: 0800/11101 11 oder 0800/11102 22