Netzwerk Kinderschutz
Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung und jeglicher Form von Gewalt zu schützen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und insbesondere auch ein Grundziel der Jugendhilfe (§1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII). Sie liegt in der Verantwortung aller Institutionen, Einrichtungen und Organisationen der Stadt Velbert, die Kinder, Jugendliche und Familien begleiten, betreuen oder beraten.
Kinderschutz gelingt in gemeinsamer Verantwortung. Dafür braucht es ein wachsames und gut funktionierendes Netzwerk, um Gefährdungen frühzeitig wahrnehmen und abwenden zu können. Das Landeskinderschutzgesetz (LKiSchG NRW) verpflichtet seit Mai 2022 in § 9 Abs. 1 die Jugendämter, Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gem. § 8a SGB VIII zu bilden und zu koordinieren.
In Velbert trifft sich das interdisziplinäre Netzwerk Kinderschutz seit Juni 2023 regelmäßig 2 x jährlich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Kooperationsvereinbarung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Netzwerk Kinderschutz in Velbert.
Haben Sie Interesse, beim Netzwerk Kinderschutz mitzuwirken? Dann melden Sie sich gerne bei den Ansprechpersonen der Fachstelle Kinderschutz.