gilt für jedes Kind. Kinder dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden, dies gilt auch für ihre Familien.
Kinderrechte und Kinderschutz
Seit 1989 gibt es verbindliche Rechte, die eigens für Kinder gelten. Diese Rechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" (UN-Kinderrechtskonvention) verabschiedet. Alle Staaten, die sich daran beteiligt haben, verpflichten sich dazu, dass alle Kinder gesund und sicher leben und selbstbestimmt aufwachsen können. Zu den wichtigsten UN-Kinderrechten zählen:
sichert den Kindern ein gesundes Aufwachsen zu. Kinder sollen keine Not leiden, sie sollen gesund leben können und Geborgenheit finden.
beschreibt, dass Kinder, ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend, lernen, zur Schule gehen und eine Ausbildung machen dürfen.
und Ruhe sichert den Kindern eine selbstbestimmte Freizeit, in der sie spielen, sich erholen oder sich an kulturellen oder künstlerischen Angeboten beteiligen können.
sichert den Kindern Mitbestimmung zu, wenn es um sie geht. Sie können sich dazu informieren und ihre Meinung frei äußern. Sie müssen an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden.
sichert den Kindern ein Aufwachsen ohne Gewalt zu.
soll sicherstellen, dass Kinder im Krieg und auf der Flucht besonderen Schutz und humanitäre Hilfe erfahren müssen.
verpflichtet dazu Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen.
sichert den Kindern zu, bei ihren Eltern zu leben, auch wenn diese getrennt leben. Die Eltern sorgen für das Wohl des Kindes.
sichert den Kindern die aktive Teilnahme am Leben in einer Gesellschaft, durch eine besondere Fürsorge und Förderung, zu.
Betrachtet man den Zusammenhang zwischen Kinderrechten mit Kinderschutz, kommt insbesondere dem Recht auf Beteiligung, Beratung und Beschwerde besondere Bedeutung zu.
Kinder sind dem Erwachsenen gleich, was die Menschenrechte und die zugrundeliegende und innewohnende Würde betrifft. Da Kinder auf die Fürsorge, den Schutz und die Unterstützung durch Erwachsene angewiesen sind, macht es sie in gewisser Weise zu besonderen Wesen. Erwachsene tragen mit ihrem Erfahrungsvorsprung die Verantwortung, Kinder beim Lernen und Aufwachsen achtsam zu begleiten, bis sie unabhängig sind. In Deutschland ist dies mit Vollendung des 18.Lebensjahres (Volljährigkeit) rechtlich definiert. Zuvor benötigen Kinder Hilfe durch Erwachsene, um zu ihrem Recht zu kommen. Aus diesem Grunde gibt eigene Kinderrechte, die den Bedürfnissen der Kinder in dieser besonderen Lebensphase gerecht werden. Diese Kinderrechte ergänzen die Menschenrechte um die Aspekte, die ein Kind zum guten Aufwachsen benötigt.
Die Kinderrechte zu stärken sowie den Kindern ein Bewusstsein zu geben, diese Rechte einzufordern, sehen wir als einen zentralen Auftrag aller Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe.