Institutionelle Schutzkonzepte
Konzepte zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt und Machtmissbrauch
Kinderschutz ist eine der zentralen Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der Novellierung des Kinder- und Jugendhilferechtes (SGB VIII) und der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetztes (KJSG) besteht nun nicht mehr nur die Verpflichtung zur Sicherstellung des Schutzauftrages von Kindern und Jugendlichen, sondern auch die Etablierung von Schutzkonzepten. Der Auftrag, den präventiven und intervenierenden Schutz von Kindern und Jugendlichen auszuweiten, ist verpflichtend.
Durch das Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW 2022 wurden die Kinderrechte und der Kinderschutz nochmals gestärkt. Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind aufgefordert, ein Konzept zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zu deren Schutz vor Gewalt zu entwickeln, anzuwenden und zu überprüfen.
Bausteine eines Gesamtschutzkonzeptes:
- Potential- und Risikoanalyse
- Leitbild- und Verhaltenskodex
- Personal(-auswahl) und Fortbildung
- Präventionsangebote
- Partizipation und Beschwerdeverfahren
- Intervention und Kooperation
Wenn Sie Fragen zur eigenen Schutzkonzepterstellung haben, kontaktieren Sie die Ansprechpersonen der Fachstelle Kinderschutz der Stadt Velbert.