Inklusiver Kinderschutz
Die Lebenslagen von Familien mit einem Kind mit Teilhabebeschränkungen sind häufig geprägt von besonderen Belastungen. Kinder und Jugendliche mit Teilhabebeschränkungen haben häufig nicht die Möglichkeiten, sich selbst mitzuteilen, eigene Rechte einzufordern und befinden sich oftmals in Abhängigkeitsverhältnissen zu ihren Eltern oder Betreuerinnen und Betreuer.
Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) soll den spezifischen Schutzbedürfnissen von jungen Menschen mit Behinderung Rechnung getragen werden. Insbesondere im Kinderschutz. Alle Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, sich mit individuellen Beeinträchtigungen und den sich daraus ergebenen spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit drohender oder vorliegender körperlicher, seelischer und geistiger Behinderung fachlich auseinanderzusetzen.
Beim inklusiven Kinderschutz ist die Bedeutung der interdisziplinären Kooperation verschiedener Netzwerkpartner in den Bereichen Jugend-, Gesundheits- und Eingliederungshilfe besonders wichtig.
Weitere Informationen (Kinderschutzkonferenz 2024):
Inklusive Schutzkozepte
Vortrag "Inklusiver Kinderschutz" Dr. Schäper
Verfahrenslotse und AK Inklusion