Wohngeld
Auf den Internetseiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW können Sie sich Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung kann online ein Wohngeldantrag gestellt werden, in den ergänzende Angaben u. a. zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung eingegeben werden. Im Serviceportal der Stadt Velbert finden Sie ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke, und weitere Informationen zum Wohngeld.
Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Seit Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld ab 2023 berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.