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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Winterdienst: Auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer sind in der Pflicht Gehwege zu räumen

In diesen Tagen ist auch in Velbert der erste Schnee des Winters gefallen, das Team für den Winterdienst der Technischen Betriebe Velbert AöR (TBV) ist bereits seit Mitte Oktober gut vorbereitet. 
Insgesamt umfasst das Team etwa 90 Beschäftigte, die für freie und sichere Straßen und Gehwege in Velbert sorgen. Dafür nutzen sie zehn Räumfahrzeuge, acht Kleintraktoren und 20 Fahrzeuge, mit denen die sogenannten Handkolonnen sich durch das Stadtgebiet bewegen. 
Zusätzlich zum Winterdienst der TBV, sind auch Hauseigentümerinnen und –eigentümer dazu verpflichtet, angrenzende Gehwege beziehungsweise Straßen, welche keinen separaten Gehweg besitzen, schneefrei zu halten. Die genauen Regelungen können online unter www.tbv-velbert.de/strasse/strassenreinigung/regelungen nachgelesen werden.
Wenn es schneit oder friert, gibt es eine feste Reihenfolge, nach der der Winterdienst sich der kommunalen Straßen annimmt. Dafür wurden die Straßen in drei Prioritäten eingeteilt. Die Priorität 1 wird als erstes geräumt und umfasst verkehrswichtige Straßen sowie Straßen mit gefährlichen Stellen. Sammelstraßen im Velberter Stadtgebiet, die den Verkehr aus den Anliegerstraßen an eine Hauptverkehrsstraße führen, zählen zur Priorität 2. Reine Anliegerstraßen fallen in die Priorität 3 und werden zum Schluss geräumt. Der Winterdienst einiger Anliegerstraßen wird durch die Anlieger selbst wahrgenommen.
Grundsätzlich werden die Straßen durch mechanische Räumung von Schnee befreit. Gestreut wird zumeist mit Salz und Sole, das die TBV nach dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ einsetzen.