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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Verbesserte Förderkonditionen bei Sanierungsvorhaben und der Errichtung von Effizienzhäusern

Zum 1. Juli wurden die letzten Förderangebote zu Sanierungsvorhaben in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) übernommen. Dabei wurden Verbesserungen von Förderkonditionen und sogar neue Förderoptionen geschaffen. So gewährt die KfW-Bank im Falle einer Komplettsanierung oder dem Bau beziehungsweise Ersterwerb eines Effizienzhauses nun einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro (vormals 120.000 Euro). Auch besteht nun erstmalig die Option, ersatzweise einen Sanierungszuschuss in Höhe von 75.000 Euro oder einen Bauzuschuss von 37.500 Euro je Wohneinheit zu erhalten. Diese Regelung gilt jedoch nur für Neubauvorhaben oder eine Komplettsanierung. Energetische Einzelmaßnahmen zur Erlangung des Effizienzhaus-Standards sind weiterhin nur durch einen Kredit unterstützbar. Hier kann jedoch ein leicht verbesserter Zinssatz im Vergleich zur alten Förderung in Anspruch genommen werden. Diese Angebote, auch die Zuschüsse, sind weiterhin über die KfW-Bank abrufbar, sie haben dort die Förderziffern 261/262 und 461.

BEG vereinfacht Förderlandschaft
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde bereits zum 1. Januar dieses Jahres geschaffen, um die Förderlandschaft zu vereinfachen. Hier werden sämtliche Fördermaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung zusammengefasst. Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle (übrigens auch Gebäudebegrünungen), zur Anlagentechnik, der Wärmeerzeugung und der Heizungsoptimierung lassen sich hier mit Zuschüssen von je mindestens 20 Prozent fördern. Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Eine aktualisierte Übersicht der Koordinierungsstelle Klimaschutz aller Förderangebote zum Themenfeld Energieeffizienz ist hier abrufbar.