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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Stadt verlängert das zwischen 19 und 8 Uhr geltende Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen

Die in Velbert seit 1. April geltende Allgemeinverfügung mit einem zwischen 19 Uhr und 8 Uhr zeitlich beschränkten Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen wurde heute verlängert. Darauf weist die Stadt Velbert hin. Grund sind die weiterhin hohen Corona-Inzidenzwerte. Die Verlängerung erfolgte auf Grundlage der ebenfalls verlängerten Coronaschutzverordnung NRW und in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie dem Kreis Mettmann und dient dem Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus. Sie ist nun befristet bis 6. Juni 2021, 24 Uhr und ist veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10 / 2021 (www.velbert.de/aktuelles/amtsblatt).
Nach der weiter geltenden Allgemeinverfügung ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen (einschließlich der als Spielflächen ausgewiesenen Schulhöfe) von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages untersagt. Zudem besteht ein Verweilverbot von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages auf dem Gelände des Höferparks (Freizeitpark Nordstadt), des Pferdemarktes sowie im Herminghauspark.
Auch weiterhin gilt: Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 3 Coronaschutzverordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 1a in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.