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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Stadt Velbert sucht neue Schiedsperson für Velbert-Langenberg

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die ehrenamtliche Position einer Schiedsperson für den Stadtbezirk Velbert-Langenberg neu zu besetzen. Für die Übernahme dieses Ehrenamtes sucht die Stadt Velbert geeignete Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, ihr persönliches Geschick in Bezug auf Verhandlungsführung, Redegewandtheit und Zuhörbereitschaft bei der Ausübung dieser Tätigkeit einzusetzen. Interessenten können sich bis zum 17. August unter der Anschrift Stadt Velbert, Büro des Bürgermeisters, Thomasstraße 1, 42551 Velbert bewerben. Neben einem Anschreiben ist ein tabellarischer Lebenslauf erforderlich. Rückfragen beantwortet Theresia Tober unter Telefon 02051/262410.

Schiedsperson kann jeder werden, der zwischen 30 und 70 Jahre alt ist, in dem Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Rat der Stadt Velbert gewählt und vom Amtsgericht Velbert bestätigt. Zu ihren Aufgaben gehört es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um sich außergerichtlich gütlich zu einigen. Schiedspersonen befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden. In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben und eine Klage erst zulässig, wenn zuvor eine Schlichtung erfolglos war.

Für die Ausübung dieses Amtes werden die Schiedspersonen vom Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner kostenlos geschult. Für die für Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung gestellten privaten Räume erhalten sie eine monatliche Aufwandspauschale sowie zum Jahresende die Hälfte des Gebührenanteils eines jeden Schlichtungsfalles. Zudem trägt die Stadt Velbert die Sachkosten des Schiedsamtes. Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt es unter www.schiedsamt.de. Die Bekanntmachung der Ausschreibung kann im aktuellen Amtsblatt Nr. 23/2020 eingesehen werden.