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Rathaus von vorne

Stadt Velbert ordnet Warnblinklicht für Busse an der Haltestelle „Tönisheide Mitte“ an

Nach dem schweren Verkehrsunfall vom 8. Mai 2026 an der Bushaltestelle „Tönisheide Mitte“ hat die Stadt Velbert Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft.  Bei dem Unfall war ein zwölfjähriges Kind beim Überqueren der Nevigeser Straße auf dem Weg zu einem Bus an der gegenüberliegenden Haltestelle von einem Pkw erfasst und lebensgefährlich verletzt worden.

Sofortige Maßnahme

Als sofort wirksame Maßnahme hat die Stadt Velbert deshalb angeordnet, dass Linienbusse an der Haltestelle „Tönisheide Mitte“ das Warnblinklicht gemäß § 16 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) benutzen. Für den Straßenverkehr hat dies weitreichende Folgen: Bereits bei der Annäherung eines Busses mit eingeschaltetem Warnblinklicht ist das Überholen unzulässig. Hält der Bus an der Haltestelle, dürfen Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Fahrgäste dürfen dabei weder gefährdet noch behindert werden; erforderlichenfalls müssen Fahrzeuge warten.

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass weitere bauliche Maßnahmen wie ein Fußgängerüberweg, eine Querungshilfe oder eine zusätzliche Lichtsignalanlage aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und verkehrsrechtlichen Vorgaben kurzfristig nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen umsetzbar sind.

Verbesserung der Sicherheit von Fahrgästen

Mit der Anordnung soll insbesondere die Sicherheit von Fahrgästen verbessert werden, die im Bereich der Haltestelle die Fahrbahn queren. Die zentrale Umstiegshaltestelle im Ortskern von Tönisheide weist ein hohes Fahrgastaufkommen auf und wird zusätzlich durch die Nähe zu einem stark frequentierten Verbrauchermarkt geprägt. Die Stadt Velbert wird die Auswirkungen der Maßnahme beobachten und die Verkehrssituation weiterhin bewerten. Unabhängig davon werden auch langfristige bauliche Verbesserungen geprüft, soweit diese verkehrlich und rechtlich umsetzbar sind.