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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Neuer Bußgeldkatalog: Stadt setzt Verordnung vom 27. April um

Heute ist eine neue Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in Kraft getreten. Damit verbunden ist gleichzeitig ein neuer Bußgeldkatalog, an dem sich auch der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) orientiert. Teilweise haben die Bürgerinnen und Bürger bei Verstößen gegen die Vorschriften künftig mit höheren Bußgeldern zu rechnen. Fahrverbote werden zudem schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen.

Der KOD weist zudem darauf hin, dass er künftig wieder über die Medien und auf den sozialen Plattformen über die Messstellen des mobilen Blitzers vorab informieren wird. Entsprechend der neuen Verordnung und dem Bußgeldkatalog wird der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ab sofort allgemeine Halt- und Parkverstöße mit bis zu 25 Euro sanktionieren. Gleichzeitig steigen die Geldbußen für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 Euro auf 55 Euro. Das gilt auch für den neu eingeführten Tatbestand des unberechtigten Parkens auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie auf einem Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge. Die Geldbußen steigen außerdem für rechtswidriges Parken an engen Straßenstellen, an scharfen Kurven und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. Bei Geschwindigkeitskontrollen wird neuerdings bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bereits ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Weitere Infos zum Bußgeldkatalog finden Interessierte online auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html).