Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Kommunalwahlen auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei

Am 13. September können blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an den Kommunalwahlen teilnehmen. So steht es im Gesetz. Aber was bedeutet das praktisch?
Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW und den Kommunen wurden Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.
Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.
Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter Telefon 02159/9655-0 oder per E-Mail an info@bsv-nordrhein.de bestellen.

Welche Kandidatin oder welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen der Wahlschablone verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Stadt Velbert pro Wahlbezirk eine Telefonnummer eingerichtet, unter der alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Zusätzlich können die Namen bei Bedarf buchstabiert werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.
Die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks kann ebenfalls beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein (02159/9655-0, info@bsv-nordrhein.de) erfragt werden.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer über die Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 heraus zu finden.
Alle Informationen sind auch hier zu finden: www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei