Die Stadt Velbert weist gemeinsam mit den Technischen Betrieben Velbert (TBV) erneut darauf hin, dass das Grillen und das Entzünden offener Feuer in öffentlichen Parkanlagen und auf Grünflächen weiterhin grundsätzlich verboten ist. Entsprechende Hinweisschilder in Grün- und Parkanlagen weisen zudem auf das Verbot hin.
An den ersten beiden Maiwochenenden hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) im Bereich des Herminghausparks sowie im Höferpark über 20 Verstöße gegen dieses Verbot festgestellt und geahndet. Die Stadt appelliert daher nochmals eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regeln einzuhalten.
Trockene Böden erhöhen die Brandgefahr
Die Bodenvegetation ist insbesondere in den Übergangsmonaten häufig stark ausgetrocknet. Gräser, Farne und liegendes Totholz können sich daher leicht entzünden. An sonnigen und windigen Tagen verstärkt sich dieser Effekt zusätzlich. Unabhängig von der aktuellen Gefahrenstufe gilt deshalb im gesamten Wald seit dem 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot.
Besonders gefährlich bleibt menschliches Fehlverhalten – etwa durch offenes Feuer, Grillen oder weggeworfene Zigaretten auf trockenem Untergrund. Die Stadt Velbert bittet daher weiterhin um besondere Achtsamkeit im Umgang mit der Natur.
So können Grünflächen geschützt werden:
- Keine Glasflaschen oder Abfälle hinterlassen (Brandgefahr durch Linseneffekt)
- Zufahrten unbedingt freihalten – sie dienen als Rettungswege
- Keine Zigaretten oder Glutreste wegwerfen
- Offenes Feuer und Grillen strikt unterlassen
Im Notfall richtig handeln
- Sofort die 112 wählen
- Den Brandort möglichst genau beschreiben
- Keine eigenen Löschversuche bei größeren Feuern
- Den Gefahrenbereich zügig und auf dem kürzesten Weg verlassen
