Die Stadt Velbert weist gemeinsam mit den Technischen Betrieben Velbert (TBV) darauf hin, dass weiterhin das Grillen und offene Feuer in den öffentlichen Parkanlagen und auf Grünflächen verboten ist. Dies gilt ausdrücklich auch für die ausgewiesenen Grillplätze. Die Gefahr eines durch Funkenflug oder Glut verursachten Brandes von Rasenflächen, Sträuchern oder angrenzenden Bäumen soll so verhindert werden.
Trockene Böden erhöhen die Brandgefahr
Die Bodenvegetation ist zum Ende des Winters häufig bereits stark ausgetrocknet. Gräser, Farne und liegendes Totholz können sich daher leicht entzünden. An sonnigen und windigen Tagen verdunsten bis zu sechs Liter Wasser pro Quadratmeter aus dem Waldboden. Da die Bäume noch unbelaubt sind, erreichen Sonne und Wind den Boden besonders stark und trocknen die Vegetation weiter aus. Unabhängig von der aktuellen Gefahrenstufe gilt deshalb im gesamten Wald seit dem 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot. Zudem besteht ein ganzjähriges Feuer- und Grillverbot im Wald und der Grillabstand muss mindestens 100 Meter betragen.
Besonders gefährlich ist menschliches Fehlverhalten – etwa durch Rauchen oder Grillen auf trockenem Rasen. Deshalb bittet die Stadt Velbert alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Achtsamkeit beim Aufenthalt im Grünen.
So können Grünflächen geschützt werden:
- Keine Glasflaschen oder Abfälle hinterlassen (Brandgefahr durch Linseneffekt)
- Zufahrten unbedingt freihalten – sie dienen als Rettungswege
- Keine Zigaretten wegwerfen
Im Notfall richtig handeln
- Sofort die 112 wählen
- Den Brandort möglichst genau beschreiben
- Keine eigenen Löschversuche bei größeren Feuern
- Den Gefahrenbereich zügig und auf dem kürzesten Weg verlassen
Die Stadt und TBV bitten um Verständnis für die Maßnahmen, die dem Schutz von Mensch und Natur dienen.
