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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 465 - Schloss Hardenberg - und zur Gestaltungssatzung Burgfeld Siedlung

Ergänzend zur Pressemitteilung vom Dienstag, 14. Februar, teilt die Stadt Velbert klarstellend mit, dass es sich bei der für Dienstag, 28. Februar, angekündigten Veranstaltung nicht um eine Informationsveranstaltung zur Gestaltung der Außenanlagen von Schloss Hardenberg sowie der Umnutzung des Schlosses selbst handelt. Die Veranstaltung um 17 Uhr im Veranstaltungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Velbert-Neviges (Siebeneicker Straße 19) ist Teil des Verfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 465 – Schloss Hardenberg. Ziel des Bebauungsplans ist es, die notwendigen Freiflächen für die Umsetzung der Außenanlagenplanung rechtlich dauerhaft zu sichern, zum Beispiel durch die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen, Stellplatzflächen oder Flächen für Kultur und Freizeit. Die Gestaltung der Außenanlagen wie zum Beispiel des Minigolfplatzes oder des Gebäudes im Einzelnen ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Der Masterplan für die Gestaltung der Außenanlagen wurde zuletzt im Bezirksausschuss (BZA) Neviges am 25. Oktober 2022 und im Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität am 10. November 2022 öffentlich vorgestellt und beschlossen. Über den Sachstand zur Gebäudeplanung des Schlossensembles und die Ausstellungskonzeption wird in der öffentlichen Sitzung des BZA Neviges am Mittwoch, 1. März, berichtet.
Auch für die Gestaltungssatzung Burgfeld Siedlung wird am 28. Februar die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.