Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen oder einer E-Plakette parken neuerdings auf Parkplätzen mit einer Parkscheinregelung bis zu einer Höchstparkdauer von 2,5 Stunden kostenfrei. Diese Regelung ist Teil der neuen Parkgebührenordnung der Stadt Velbert, die am 29. Januar in Kraft getreten ist. Bürgermeister Dirk Lukrafka, Sven Lindemann, Vorstand der Technische Betriebe Velbert AöR (TBV), und Arnd Sulimma, Sachgebietsleiter Verkehrswesen der TBV, wiesen heute (18. Februar) bei einem Pressegespräch auf dem Rathausparkplatz auf dieses neue Angebot hin. „Durch diese Maßnahme bieten wir einen attraktiven Anreiz, sich ein E-Fahrzeug, als eine klimafreundlichere und nachhaltige Alternative zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, anzuschaffen und zu nutzen“, betonte Bürgermeister Dirk Lukrafka.
E-Fahrzeuge erhalten durch die Neuregelung, die auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes entstanden ist, einen Vorteil im ruhenden Straßenverkehr. „Verkehrsteilnehmende werden über die Befreiung der Parkgebühr für ihre E-Fahrzeuge mittels Aufkleber an den Parkscheinautomaten informiert“, so Arnd Sulimma, „wobei die Beschilderung an den Parkplätzen unverändert bleibt.“ Lediglich eine Parkscheibe soll von den Bürgerinnen und Bürgern im Fahrzeug sichtbar ausgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Höchstparkdauer eingehalten wird.