Das Wählerverzeichnis der Stadt Velbert für die Europawahl am Sonntag, 9. Juni, wird in der Zeit von Dienstag, 21. Mai, bis Freitag, 24. Mai, bei den Zentralen Diensten - Projektteam Wahlen - im Rathaus Velbert-Mitte (Thomasstraße 1, 2. Stock, Raum 169) für Wahlberechtigte zur Einsicht ausgelegt. Ein barrierefreier Zugang ist über den Aufzug am Eingang der Rathausarkaden (Thomasstraße 1a, links neben der Einfahrt zum Parkhaus) möglich. Ein Termin für die Einsichtnahme ist nicht erforderlich.
Die Zeiten zur Einsicht:
- Dienstag, 21. Mai: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
- Mittwoch, 22. Mai: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
- Donnerstag, 23. Mai: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
- Freitag, 24. Mai: 8 bis 12 Uhr
Personenbezogene Daten im Wählerverzeichnis überprüfen
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Die Wahlberechtigten können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist Einspruch einlegen. Der Einspruch muss bis Freitag, 24. Mai, 12 Uhr, bei der Stadt Velbert vorliegen. Er kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Wer zudem bis zum 19. Mai noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Projektteam Wahlen melden, damit die Wahlberechtigung geprüft werden kann. Das Projektteam Wahlen ist telefonisch unter 02051/26-2567 oder 02051/26-2235 erreichbar.