Der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport bittet alle Eltern, ihre Kinder, die zum 1. August 2022 schulpflichtig werden, bei der Leiterin beziehungsweise dem Leiter einer Grundschule – Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule – anzumelden. Die Anmeldungen an den einzelnen Grundschulen finden von Dienstag, 2. bis Freitag, 5. November 2021 statt.
Die Eltern werden gebeten, an einer der nachstehenden Grundschulen einen Termin zu vereinbaren. Bei der Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie der Anmeldebogen der anzumeldenden Kinder vorzulegen. Bei dieser Gelegenheit müssen auch die Schulneulinge vorgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch körperlich und geistig behinderte Kinder der Schulpflicht unterliegen. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder müssen ebenfalls die Anmeldung ihrer schulpflichtig werdenden Kinder vornehmen.
Wie der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport weiter informiert, werden alle Kinder am 1. August 2022 schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2016 geboren wurden. Kinder, die danach das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Außerdem sind alle Kinder anzumelden, die bereits schulpflichtig sind und vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
Vor der Einschulung findet für die schulpflichtigen Kinder eine schulärztliche Untersuchung statt. Es wird gebeten, die Einladung zu dieser Untersuchung abzuwarten und sie zu befolgen.
Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus wird abschließend dringend darum gebeten, die im Elternschreiben beigefügte Vollmacht bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitzubringen und das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zu begleiten. Außerdem gilt für Eltern und Kinder im Schulgebäude die sogenannte „3G-Regel“ (geimpft, genesen oder negativ getestet).
Velberter Grundschulen
Grundsätzlich gilt für alle Schulen: Eine Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Velbert-Mitte:
- Grundschule Nordstadt
Am Schwanefeld 19 a, 42551 Velbert
Tel.: 02051/80515-0, E-Mail: 106902@schule.nrw.de - Gerhart-Hauptmann-Schule
Bartelskamp 57/59, 42549 Velbert
Tel.: 02051/25928-0, E-Mail: 106951@schule.nrw.de - Grundschule Kastanienallee
Kastanienallee 23, 42549 Velbert
Tel.: 02051/21705, E-Mail: 10888@schule.nrw.de - Grundschule Birth
von-Humboldt-Str. 52, 42549 Velbert
Tel.: 02051/25929-0, E-Mail: 106884@schule.nrw.de - Grundschule Bergische Straße
Bergische Str. 15, 42549 Velbert
Tel.: 02051/53793, Info über www.ggs-bergischestr.de
Velbert-Langenberg:
- Wilhelm-Ophüls-Schule
Frohnstr. 16, 42555 Velbert
Tel.: 02052/961403 - Max und Moritz Schule
Standorte Hüserstraße und Nierenhof, Hüserstr. 40, 42555 Velbert, (Anmeldung nur am Standort Hüserstraße)
Tel.: 02052/8399-0, E-Mail: info@max-moritz-schule.de - Grundschule Kuhstraße
Kuhstr. 46, 42555 Velbert
Tel.: 02052/92713
Velbert-Neviges:
- Ev. Grundschule Velbert-Neviges
Ansembourgallee 1 – 3, 42553 Velbert
Tel.: 02053/424290, E-Mail: 106732@schule.nrw.de - Sonnenschule, Städt. Kath.-Grundschule Velbert-Neviges
Goethestr. 41, 42553 Velbert
Tel.: 02053/923260, - Grundschule Tönisheide
Kirchstr. 62 – 64, 42553 Velbert
Tel.: 02053/969130, E-Mail: 106756@schule.nrw.de - Regenbogenschule
Wielandstr. 8 – 10, 42553 Velbert
Tel.: 02053/42288-0, E-Mail: 106744@schule.nrw.de
- Grundschule Bleibergquelle
Bleibergstr. 139, 42551 Velbert, www.gsbleibergquelle.de
Tel.: 02051/209350, E-Mail: info@gsbleibergquelle.de,
Anmeldung möglich am 23.10.21 von 9 bis 16 Uhr sowie am
25., 26, und 27.10.21 von jeweils 15 bis 18 Uhr