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Quarantäne
Quarantänepflicht seit 01.12.2020
Verordnung zur Regelung von Absonderungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Quarantäneverordnung NRW)
Die Verordnung umfasst alle Regelungen in Bezug auf die unterschiedlichen verfügbaren Testverfahren, die unter den Bezeichnungen „Selbsttest", „Schnelltest" und „PCR-Test" bekannt sind. Außerdem legt sie fest, in welchen Fällen und wie eine Quarantäne ablaufen muss.
Corona-Test-und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) - gültig seit 5. Mai 2022
Anlage 1 der Test- und Quarantäneverordnung: „Anforderungen an Teststellen"
Anlage 2 der Test- und Quarantäneverordnung: „Testbescheinigung allgemein" (Muster)
Anlage 3 der Test- und Quarantäneverordnung: „Testbescheinigung Beschäftigte" (Muster)
Anlage 4 der Test- und Quarantäneverordnung: "Meldung der Testergebnisse zu Evaluationszwecken"
Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Quarantäneverordnung
Die Quarantänepflicht gilt für:
- Personen, die Krankheitssymptome zeigen oder einen positiven Corona-Schnelltest, einen positiven Corona-Selbsttest oder sich einem PCR-Test unterzogen haben, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses
- Personen, deren PCR-Test positiv ausgefallen ist
- Personen, die als Reisekückkehrende aus einem Risikogebiet einen PCR-Test vorgenommen haben, um ihrer Testpflicht nachzukommen, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses
Detaillierte Informationen zum Thema Quarantäne gibt es auch beim Kreis Mettmann.