Nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) dafür zuständig, landesweite Maßnahmen des Gesundheitsschutzes anzuordnen. Im Zuge der Corona-Pandemie hat das MAGS mehrere Verordnungen und Erlasse veröffentlicht.
Zu den aktuellen Verordnungen und Erlassen
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutzverordnung)
Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und insbesondere zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit der Corona-Schutzverordnung Maßnahmen festgelegt, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet begrenzen und Infektionswege nachvollziehbar machen.
Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab 1. Februar 2023