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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern in Velbert startet

Ab dem 1. Juli können Anträge im „Förderprogramm Photovoltaik und Stromspeicher“ der Stadt Velbert eingereicht werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt hierfür Mittel in Höhe von knapp 118.000 Euro im Rahmen der sogenannten „Billigkeitsrichtlinie“ zur Verfügung, mit der die Energiewende in den Kommunen vorangetrieben und die CO2-Emissionen nachhaltig gesenkt werden sollen. Die Stadt Velbert hat sich dazu entschieden diese Mittel nun für ein öffentliches Förderprogramm für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher bereit zu stellen.

Informationen zur Antragstellung
Die Antragsunterlagen sind am Freitag, 1. Juli, ab 8 Uhr, auf der Homepage der Stadt Velbert unter https://www.velbert.de/buergerinfo/umwelt-und-klimaschutz/klimaschutz/pv-foerderung abrufbar. Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie Gewerbetreibende, die auf der Dachfläche einer Velberter Immobilie die Installation einer Photovoltaik-Anlage planen. Das Vorhaben darf jedoch noch nicht begonnen beziehungsweise beauftragt worden sein. Um für eine Förderung berücksichtigt werden zu können, ist es erforderlich das Antragsformular vollständig auszufüllen und gemeinsam mit einem Angebot eines Fachunternehmens zur Installation der jeweiligen Photovoltaik-Anlage und/oder des Stromspeichers bei der Stadt Velbert einzureichen. Die jeweilige Fördersumme wird dann anhand der Leistungsdaten der Anlage ermittelt. Der Zuschuss beträgt je 100 Euro pro Kilowattpeak Höchstleistung für Photovoltaik-Anlagen und kann sich bei zusätzlicher Installation eines Stromspeichers um weitere 50 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität erhöhen. Die Gesamtförderung pro Maßnahme ist im Regelfall auf 5.000 Euro limitiert. Aufgrund der rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen bei der Umsetzung von Mieterstrom-Konzepten kann hierbei aber jeweils der doppelte Fördersatz abgerufen werden. Die Förderung gilt bis das gesamte Förderbudget aufgebraucht ist. Für die Umsetzung und Nachweisführung der Maßnahme oder Maßnahmen haben alle Antragstellenden zwölf Monate Zeit. Die vollständigen Rahmenbedingungen können in den Förderrichtlinien auf der Homepage der Stadt Velbert nachgelesen werden.

Hinweise zur Antragsübermittlung
Anträge können der Stadt Velbert auf drei Wegen übermittelt werden. Akzeptiert werden der Postversand an die Abteilung 3.3 - Stadterneuerung und Umwelt, der Einwurf aller Unterlagen im Hauptbriefkasten am Rathausturm sowie die digitale Antragsstellung über das Serviceportal der Stadt Velbert. Zur Nutzung des Serviceportals ist eine Registrierung über das Servicekonto.NRW erforderlich. Förderanträge per E-Mail können leider nicht akzeptiert werden.
Sollten Interessierte nicht über die Möglichkeit verfügen, das Antragsformular auszudrucken, kann über klimaschutz@velbert.de unter Angabe einer Adresse der postalische Versand des Antragsformulars angefordert werden. Alternativ können hierfür Thomas Geißler (02051/26-2779) oder Anja Hertel (02051/26-2633) telefonisch kontaktiert werden.

Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale NRW bietet jeden Mittwoch eine Online-Beratung zum Thema „Photovoltaik“ an. Dort können fachliche Fragen gestellt und vor einer Teilnahme am Förderprogramm nähere Informationen eingeholt werden. Anmeldungen zur Online-Beratung sind unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/buchung-energie-kompakt-72462 möglich.