Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Stellungnahme zum Bericht über Rodungsmaßnahmen im Bereich Gut Stock / Hülsbecker Weg: Stadt weist Anschuldigungen zurück

In einem über die sozialen Medien verbreiteten Bericht des BUND Velbert zu Rodungsmaßnahmen im Bereich Gut Stock / Hülsbecker Weg werden verschiedene Behauptungen aufgestellt und Aussagen gemacht, die so nicht den Tatsachen entsprechen. Dementsprechend nimmt die Stadt Velbert wie folgt Stellung:

Bei der Planung im Bereich des Gut Stocks / Hülsbecker Weg geht es neben dem bereits erfolgten Umbau und der Modernisierung der Suchthilfeeinrichtung Gut Stock um die Erweiterung der im Bereich Am Kalksteinbruch / Hülsbecker Weg vorhandenen Wohnbebauung. Hierdurch soll das bereits vorhandene Wohngebiet nach Westen hin zum Gut Stock abgeschlossen werden. Diese Wohnbebauung soll auf den noch unbebauten Flächen östlich des Hülsbecker Weges erfolgen. Hierfür wird der Bebauungsplan Nr. 752 Hülsbecker Weg / Gut Stock aufgestellt und wurde bereits mehrheitlich von dem zuständigen Fachausschuss der Stadt Velbert beschlossen, der Ratsbeschluss ist für März 2021 vorgesehen.

Auch wenn die Zulässigkeit der Rodung von Brombeersträuchern auf einem Grundstück keinen rechtskräftigen Bebauungsplan voraussetzt, können die im Zuge des Planverfahrens durchgeführten Untersuchungen hinreichend Auskunft über die artenschutzrechtliche Beurteilung dieser Maßnahme im Hinblick auf die naturschutzrechtlichen Anforderungen geben.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine sach- und fachgerechte Artenschutzprüfung durch ein extern beauftragtes Fachbüro erstellt. Weder von Seiten der beteiligten Fachbehörden beim Kreis Mettmann noch von Seiten der Stadt Velbert gibt es einen Anlass an der Ordnungsmäßigkeit dieses Fachgutachtens zu zweifeln. Das Fachgutachten kommt eindeutig zu dem Ergebnis, dass durch den Bebauungsplan bzw. durch dessen Umsetzung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden.

Zudem wurde im direkten Vorfeld der Rückschnitt- und Freiräumungsmaßnahme im Dezember 2020 eine weitere gutachterliche Stellungnahme zum Artenschutz eingeholt. Auch diese kam zu dem Ergebnis, dass durch die Rodung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden. Somit ist die Behauptung, dass es sich bei der künftigen Wohnbaufläche „um einen sensiblen Amphibienschwerpunkt handelt" schlichtweg falsch. Ebenso ist es falsch, dass aus artenschutzrechtlicher Sicht der Beschluss des Fachausschusses über den Bebauungsplan nie beschlossen hätte werden dürfen. Der Beschluss erfolgte auf Grundlage aller vorliegenden Erkenntnisse, auch der zum Artenschutz.

Weiter wird der haltlose Vorwurf, dass durch die Rodung Amphibien angeblich „getötet“ worden wären und ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliege, auf das Schärfste zurückgewiesen. Hierfür liegen keine Anhaltspunkte vor. Die Stadt Velbert hat sich zur keiner Zeit über das Artenschutzgesetz „hinweggesetzt“. Vielmehr ist durch zwei unabhängige Fachgutachter und die Fachbehörde des Kreis Mettmann bestätigt wurden, dass einer Bebauung und Rodung keine artenschutzrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Alle bestehenden gesetzlichen Vorgaben und Regelungen wurden somit eingehalten.

Abschließend wird noch richtig gestellt, dass im Bereich des Plangebietes, konkret im Bereich der geplanten Wohnbebauung keine Amphibien über die Fläche wandern oder dort ihren Lebensraum haben. Im weiteren Umfeld zum Plangebiet sind zwar größere Vorkommen von Amphibien, auch deren Wanderungswege, bekannt, die Amphibienwanderungen finden jedoch im Bereich der Straße Am Wasserfall zwischen dem Regenrückhaltebecken an der Autobahn A 44 und dem Wald statt und somit deutlich außerhalb des Plangebietes. Dieser Bereich befindet sich rund 100 bis 200 Meter westlich des Plangebietes. Hier finden sich auch die Querungs- und Wanderungshilfen für die Amphibien, welche durch die Stadt Velbert dort bereits von Jahren errichtet wurden.
Im Plangebiet selbst kann durch das Fehlen von Still- und Fließgewässern eine Beeinträchtigung von Laichhabitaten ausgeschlossen werden. Der Gehölzbestand am südlichen Rand des Plangebiets ist zwar allgemein als Sommerquartier für Amphibien geeignet, allerdings stellt die Straße „Hülsbecker Weg“ eine Wanderbarriere für die Amphibien dar. Dies wurde auch so im Rahmen der Artenschutzprüfung der Stufe I erkannt. Da aufgrund der aktuellen Planung ein Erhalt der Gehölzstrukturen im süd-östlichen Bereich des Plangebietes zur Straße Am Kalksteinbruch geplant ist, ist weiterhin die Nutzung als Sommerquartier durch potentiell vorkommende einzelne Individuen möglich.
Zudem ist festzuhalten, dass Im Rahmen der Kartierungen für die Artenschutzprüfung im Bereich des Gehölzes Versteckmöglichkeiten untersucht wurden. Es konnten dabei keine Amphibien erfasst werden, so dass durch die Gutachter ein größeres Vorkommen von Amphibien im Bereich des Plangebiets ausgeschlossen wurde.