Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Städtische Einrichtungen sind zum Schutz vor Ansteckungen weiterhin nur eingeschränkt geöffnet

In Nordrhein-Westfalen gilt seit Freitag, 28. Mai, eine neue Corona-Schutzverordnung, die mit einem neuen Stufenmodell, eingeteilt in drei Inzidenzstufen, einhergeht. Seit heute (Montag, 31. Mai) zählt Velbert zur Stufe drei, die sich auf Städte und Kreise mit einer Inzidenz zwischen 100 bis 50,1 bezieht. Aufgrund der Neuregelungen ergeben sich bis auf Weiteres in Velbert für einzelne städtische Einrichtungen Änderungen. Aufgrund der weiter hohen Infektionszahlen bleibt zudem eine eingeschränkte Zugangsregelung im Rathaus bestehen. Grundsätzlich gilt:

  • Das Rathaus kann weiterhin nur bei zwingend erforderlichen Angelegenheiten und nach vorheriger Terminvereinbarung mit der zuständigen Abteilung beziehungsweise Sachbearbeitung betreten werden. Der Zutritt zum Rathaus ist weiterhin nur möglich über die Rathaustreppe am Haupteingang und über den barrierefreien Eingang an der Thomasstraße (Neubauteil des Rathauses), links neben der Parkhauseinfahrt. Dabei ist sowohl von den Erwachsenen als auch den Kindern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus erforderlich und gilt für die Dauer des Termins.
  • Bereits vereinbarte Termine im ServiceBüro Velbert-Mitte und in den beiden Nebenstellen in Velbert-Neviges und -Langenberg haben grundsätzlich Bestand. Eventuelle Terminabsagen oder –verschiebungen seitens der Bürgerinnen und Bürger sind per E-Mail zu senden an: terminanfrage-servicebuero@velbert.de. Für weitergehende Fragen steht das ServiceBüro unter der Rufnummer 02051/26-2391 zur Verfügung. Termine sollten nach Möglichkeit online unter www.velbert.de/buergerinfo/rathaus/online-services/terminvergabe-in-den-servicebueros gebucht werden.
  • Auch beim Standesamt ist ein Besuch nur nach vorheriger telefonischer Beratung und Terminabsprache möglich. Bereits vereinbarte Trautermine werden aufrechterhalten. An der Trauzeremonie dürfen neben dem Paar und der Standesbeamtin noch die jeweiligen Eltern sowie die Trauzeuginnen beziehungsweise Trauzeugen teilnehmen, solange es die Kapazitäten der Trauorte unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung zulassen. Sofern zwingend ein Übersetzer benötigt wird, kann dieser zusätzlich nur mit einer wirksamen FFP2-Maske zugelassen werden. Die Paare werden zudem gebeten, ihre eigenen Schreibutensilien mitzubringen und medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen.
  • Den Bürgerinnen und Bürgern stehen für allgemeine Rücksprachen, Auskünfte und Terminabsprachen im Geburtenbereich folgende Rufnummern zur Verfügung: 02051/26-2504, -2307 oder -2401, sowie die E-Mail-Adressen petra.rose@velbert.de, gaby.dudat@velbert.de oder nicole.niebergall@velbert.de.
  • Für den Eheschließungsbereich kann das Standesamt unter Telefon 02051/26-2509, -2314  oder -2401 kontaktiert werden sowie elektronisch über die E-Mails bettina.schuetz@velbert.de, a.jendrysek@velbert.de oder nicole.niebergall@velbert.de.
  • Die Bestatter klären bitte die terminliche Abwicklung ihrer Angelegenheiten vorab über die Telefonnummern 02051/26-2307, -2504 oder -2314 oder per E-Mail an gaby.dudat@velbert.de, petra.rose@velbert.de oder a.jendrysek@velbert.de.
  • Wenn diverse Urkundstypen benötigt werden, sind diese ausschließlich über das Onlineportal anzufordern. Der Link hierzu lautet: www.velbert.de/buergerinfo/rathaus/online-services/formulare/
  • Anfragen zu beabsichtigten Bauvorhaben oder zu bereits vorliegenden Anträgen können unter Angabe des Aktenzeichens und der Adresse des Vorhabengrundstücks an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: Bauberatung@velbert.de. Von Dienstag bis Freitag, von jeweils 8 bis 13 Uhr, besteht bei dringenden Angelegenheiten zudem die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme unter Telefon 02051/26-2670.
  • Anfragen zu Angelegenheiten des Steueramtes sind zu richten an Telefon 02051/26-2397.
  • Auskünfte zu Fragen zu Vollstreckungsmaßnahmen gibt es unter Telefon 02051/26-2520.
  • Der Kommunale Ordnungsdienst ist erreichbar unter Telefon 02051/26-2500.
  • Zu den Angelegenheiten der Gewerbemeldestelle wird auf das Online-Portal hingewiesen. Die Rufnummer bei Rückfragen lautet 02051/26-2421.
  • Bei Fällen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen ist der Jugendhilfedienst zu informieren unter Telefon 0160/96 90 57 31.