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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Förderung der Stadtteilarbeit im Bereich der Jugendhilfe

Velbert-Mitte von oben.

Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe können einen Antrag auf Förderung der Stadtteilarbeit im Bereich der Jugendhilfe stellen

Am 04.02.2026 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Velbert die Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit im Bereich der Jugendhilfe beschlossen.

Danach können anerkannte freie Träger der Jugendhilfe bei der Stadt Velbert einen Antrag auf Förderung der Stadtteilarbeit im Bereich der Jugendhilfe in den Planungsräumen Velbert Süd-West, Velbert Nord-Ost, Velbert Langenberg und Velbert Neviges stellen.

Die Frist zur Einreichung der Anträge wird entgegen des in der Richtlinie genannten Datums bis zum 27.03.2026 verlängert.

Für die Antragsstellung sind die in der Richtlinie benannten Dokumente, Nachweise und Konzepte bei der Stadt Velbert bis zum 27.03.2026 vollständig einzureichen.

Die Verwaltung entscheidet auf Grundlage der in der Richtlinie genannte Kriterien nach pflichtgemäßen Ermessen über die Bewilligung des Antrages.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie in den beigefügten Dokumenten.

Anlagen: