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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Eltern können über die Schulart der künftigen Grundschule an der Grünstraße mitbestimmen

Im Vorfeld der beabsichtigten Errichtung der Grundschule an der Grünstraße in Velbert-Mitte, können die Eltern der in Zukunft für diese Schule in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler vom 24. bis 26. Januar über dessen Schulart abstimmen. Hierbei gibt es die Auswahl zwischen einer Gemeinschaftsgrundschule, einer evangelischen oder katholischen Bekenntnisgrundschule oder einer Weltanschauungsschule.
Wessen Kind oder Kinder zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig wird und für den Besuch der Schule in Frage kommt/kommen, ist berechtigt, an der Abstimmung über die Schulart mit zu bestimmen. Die Stimmberechtigten sind in einem Verzeichnis eingetragen. Es liegt in der Schulverwaltung (Rathaus, Thomasstraße 1, Velbert-Mitte, Zimmer 225) an folgenden Tagen zur Einsicht aus: Mittwoch, 18. Januar von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag, 19. Januar von 8 bis 17 Uhr und Freitag, 20. Januar von 8 bis 12 Uhr. Eltern, die dort nicht eingetragen sind, ihre Abstimmungsberechtigung jedoch glaubhaft machen, können sich zu diesen Zeiten nachträglich registrieren lassen. 
Die Abstimmung findet dann in der darauffolgenden Woche – ebenfalls bei der Schulverwaltung im Raum 225 – statt. Folgende Termine stehen den abstimmungsberechtigten Eltern zur Verfügung: Dienstag, 24. und Mittwoch, 25. Januar, jeweils von 8 bis 15 Uhr sowie Donnerstag, 26. Januar, von 8 bis 17 Uhr. Die Eltern haben dabei für jedes in Frage kommende Kind eine Stimme. Zum Nachweis der Berechtigung ist ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Für die Bestimmung der Schulart sind mindestens 50 Stimmen für eine Schulart notwendig. Wird diese Zahl nicht erreicht, wird die Grundschule an der Grünstraße – vorbehaltlich der noch ausstehenden Errichtungsgenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf – als Gemeinschaftsgrundschule errichtet.

Nähere Informationen zu den Schularten:

  • Gemeinschaftsgrundschule: Schüler werden unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet.

  • Evangelische Bekenntnisgrundschule: Schüler werden nach den Grundsätzen des religiösen Bekenntnisses unterrichtet; Religionsunterricht ist verbindlich.

  • Katholische Bekenntnisgrundschule: Schüler werden nach den Grundsätzen des religiösen Bekenntnisses unterrichtet; Religionsunterricht ist verbindlich.

  • Weltanschauungsschule: der Unterricht und die Erziehung der Schüler werden von einer bestimmten Weltanschauung geprägt; diese Schulart ist dadurch mit einer Konfessionsschule vergleichbar, aber meist weltlich orientiert; es erfolgt die Vermittlung bekenntnisähnlicher, nichtreligiöser Überzeugungssysteme.