Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe können einen Antrag auf Förderung der Stadtteilarbeit im Bereich der Jugendhilfe stellen

Am 09. Mai 2023 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Velbert die Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit im Bereich der Jugendhilfe beschlossen. Danach können anerkannte freie Träger der Jugendhilfe bei der Stadt Velbert einen Antrag auf Förderung der Stadtteilarbeit im Bereich der Jugendhilfe in den Planungsräumen Velbert Süd-West, Velbert Nord-Ost, Velbert Langenberg und Velbert Neviges stellen.

Die Anträge für den Durchführungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 müssen bis zum 15.08.2023 bei der Stadt Velbert eingereicht werden. Für die Antragsstellung sind die in der Richtlinie benannten Dokumente, Nachweise und Konzepte bei der Stadt Velbert einzureichen.

Die zugelassenen Anträge werden vom Fachbereich Jugend und Familie auf Basis der zugrun­deliegenden Richtlinie der Stadtteilarbeit im Bereich der Jugendhilfe (SGB VIII) in Velbert nach pflichtgemäßem Ermessen bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachvollziehbaren und transparenten   Darstellung der Punkte 2, 2.1 und 2.2 dieser Förderrichtlinie (siehe Anlage 2: Bewertungsmatrix). Das Ergebnis wird dem Jugendhilfeausschuss mitgeteilt und nach Beschluss des Jugendhil­feausschusses erfolgt die Erteilung eines Zuwendungsbescheides an die entsprechenden Trä­ger.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie in den beigefügten Dokumenten:

Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit im Bereich der Jugendhilfe

Bewertungsmatrix

Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung

Kontaktformular