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Wahlvorsteher

Wahl-ABC: Wahlvorsteher


Die/Der Wahlvorsteher/in ist Mitglied des Wahlvorstandes.
Sie/Er

  • weist die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verschwiegenheitspflicht hin,
  • eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
  • berichtigt auf Anweisung der Wahlbehörde ggf. das Wählerverzeichnis,
  • leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenzählung,
  • gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt,
  • gibt das Wahlergebnis im Wahl-/Stimmbezirk bekannt,
  • verpackt und verwahrt die Stimmzettel, Niederschrift usw. und übergibt diese Unterlagen zusammen mit der/dem Schriftführer/in der/dem Beauftragten des Wahlamtes.


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