Die/Der Wahlvorsteher/in ist Mitglied des
Wahlvorstandes.
Sie/Er
weist die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre
Verschwiegenheitspflicht hin,
eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
berichtigt auf Anweisung der Wahlbehörde ggf. das Wählerverzeichnis,
leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und
Stimmenzählung,
gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt,
gibt das Wahlergebnis im Wahl-/Stimmbezirk bekannt,
verpackt und verwahrt die Stimmzettel, Niederschrift usw. und
übergibt diese Unterlagen zusammen mit der/dem Schriftführer/in der/dem
Beauftragten des Wahlamtes.