Jedem Wahl-/Stimmbezirk ist ein Wahlvorstand
zugeordnet. Der Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan. Er hat für
die Einrichtung des Wahlraumes zu sorgen, überwacht die Stimmabgabe, zählt
die Stimmen aus und sorgt für die Übermittlung des Wahlergebnisses an die
Beauftragten des Wahlamtes.
Der Wahlvorstand besteht aus einer/einem
Wahlvorsteher/in und einer/einem stellvertretenden Wahlvorsteher/in,
einer/einem Schriftführer/in und einer/einem stellvertretenden
Schriftführer/in sowie noch mehreren Beisitzern/innen.
Dem gesamten Wahlvorstand obliegen u. a. die Überwachung der Wahlhandlung
im Allgemeinen, die Sicherung des Wahlgeheimnisses, die Aufrechterhaltung
von Ruhe und Ordnung im Wahlraum, die Verhinderung von Wahlpropaganda im
Wahlgebäude, die Beschlussfassung über Zulassung bzw. Zurückweisung von
Wählern, die Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmen und die
Entscheidung über alle Fragen bei der Wahlhandlung und Stimmenzählung
sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahl-/Stimmbezirk.