Startseite
         Barrierefrei  |    Kontakt  |  Suche  |  Übersicht  |  Stadtplan   
 
Wahlvorstand

Wahl-ABC: Wahlvorstand


Jedem Wahl-/Stimmbezirk ist ein Wahlvorstand zugeordnet. Der Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan. Er hat für die Einrichtung des Wahlraumes zu sorgen, überwacht die Stimmabgabe, zählt die Stimmen aus und sorgt für die Übermittlung des Wahlergebnisses an die Beauftragten des Wahlamtes.

Der Wahlvorstand besteht aus einer/einem Wahlvorsteher/in und einer/einem stellvertretenden Wahlvorsteher/in, einer/einem Schriftführer/in und einer/einem stellvertretenden Schriftführer/in sowie noch mehreren Beisitzern/innen.
Dem gesamten Wahlvorstand obliegen u. a. die Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen, die Sicherung des Wahlgeheimnisses, die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum, die Verhinderung von Wahlpropaganda im Wahlgebäude, die Beschlussfassung über Zulassung bzw. Zurückweisung von Wählern, die Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmen und die Entscheidung über alle Fragen bei der Wahlhandlung und Stimmenzählung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahl-/Stimmbezirk.


Zurück zum Wahl-ABC