Europawahl
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für einen
Fünfjahreszeitraum gewählt. Die Wahlperiode beginnt und endet mit der
ersten Sitzung des Europäischen Parlaments nach jeder Wahl.
Bundestagswahl
Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit
dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.
Landtagswahl
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf fünf Jahre
gewählt. Die Wahlperiode des neuen Landtags beginnt mit seiner ersten
Tagung.
Kommunalwahlen
Die Dauer der Wahlperiode für die Mitglieder der kommunalen
Vertretungen (Kreistag und Rat) beträgt fünf Jahre.
Die Dauer der Amtszeit der Landrätinnen/Landräte und
Bürgermeisterinnen/Bürgermeister beträgt sechs Jahre.
Wahl des Integrationsrates
Die Mitglieder des Integrationsrates werden für die Dauer der Wahlzeit
des Rates (fünf Jahre) gewählt.
Die Wahl findet spätestens innerhalb von acht Wochen nach der Wahl des
Rates statt.
Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis
zum Zusammentritt des neugewählten Integrationsrates weiter aus.