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Wahlperiode

Wahl-ABC: Wahlperiode


Europawahl
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für einen Fünfjahreszeitraum gewählt. Die Wahlperiode beginnt und endet mit der ersten Sitzung des Europäischen Parlaments nach jeder Wahl.

Bundestagswahl
Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.

Landtagswahl
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf fünf Jahre gewählt. Die Wahlperiode des neuen Landtags beginnt mit seiner ersten Tagung.

Kommunalwahlen
Die Dauer der Wahlperiode für die Mitglieder der kommunalen Vertretungen (Kreistag und Rat) beträgt fünf Jahre.
Die Dauer der Amtszeit der Landrätinnen/Landräte und Bürgermeisterinnen/Bürgermeister beträgt sechs Jahre.

Wahl des Integrationsrates
Die Mitglieder des Integrationsrates werden für die Dauer der Wahlzeit des Rates (fünf Jahre) gewählt.
Die Wahl findet spätestens innerhalb von acht Wochen nach der Wahl des Rates statt.
Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neugewählten Integrationsrates weiter aus.


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