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Wahlhandlung

Wahl-ABC: Wahlhandlung


Unter Wahlhandlung wird alles verstanden, was mit der Stimmabgabe im Wahllokal am Wahltag zusammenhängt:

  • Verpflichtung der Beisitzer/innen durch die/den Wahlvorsteher/in zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und Hinweis zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten.
  • Prüfung der Wahlberechtigungen;
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Stimmabgabe selbst etc.  .

Grundsätzlich ist die Wahlhandlung, auch die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, öffentlich, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.


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