Wahl-ABC: Wahlberechtigung
Europawahl
Zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der
Bundesrepublik Deutschland sind alle Deutschen und Unionsbürger
wahlberechtigt, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder
in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung
innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind auf Antrag bei Vorliegen der sonstigen
Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltage in anderen
Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sog.
Auslandsdeutsche), soweit sie vor ihrem Fortzug einmal in Deutschland
und nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen im
Wahlgebiet (also auch der ehem. DDR bzw. Ost-Berlin) eine Wohnung
innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
Der notwendige Antrag kann im Rathaus Velbert-Mitte, Gebäudeteil A, 2.
Etage, Zimmer A 226, gestellt werden oder wird auf telefonische bzw.
schriftliche Anforderung vom Projektteam Wahlen, Thomasstraße 1, 42551
Velbert, auch gerne zugesandt.
Besonderheiten für Unionsbürger
Bei der Wahl zum Europäischen Parlament sind unter
bestimmten Bedingungen auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union in der Bundesrepublik wahlberechtigt.
Voraussetzung ist allerdings, dass die EU-Bürgerinnen
und -Bürger, die in Velbert und nicht in ihrem Heimatland von ihrem
Wahlrecht Gebrauch machen möchten, einen schriftlichen Antrag auf
Aufnahme in das Wählerverzeichnis des Wohnortes, also Velbert stellen.
Ausgenommen davon sind EU-Bürgerinnen und -Bürger, die bereits zur Wahl im
Jahr 1999, 2004 oder 2009 einen solchen Antrag gestellt haben. Sie werden
von Amts wegen in das Velberter Wählerverzeichnis eingetragen.
Bundestagswahl
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag gelten die vorgenannten
Wahlrechtsvoraussetzungen. Unionsbürger sind allerdings für diese Wahl
nicht wahlberechtigt.
Landtagswahl
Zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ist wahlberechtigt,
wer am Wahltag
- Deutsche(r) ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine
Hauptwohnung hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Kommunalwahlen
Zu den Kommunalwahlen ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutsche(r) ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet seine Hauptwohnung hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Integrationsrat
Wahlberechtigt sind
a) alle Ausländer,
außerdem
b) wer zugleich Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des GG ist,
c) die deutsche Staatsangehörigkeit durch
Einbürgerung erlangt hat,
d) wer den Aussiedlerstatus besitzt,
vorausgesetzt, dass sie am
Wahltag
- 16 Jahre alt sind,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
und
- seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet ihre Wohnung, bei
mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben.
Wahlberechtigte nach den Buchstaben b bis d müssen bis zum
37. Tag - 12.00 Uhr - vor der Wahl einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in
das Wählerverzeichnis stellen.
Wahlberechtigte nach c und d müssen ihren Status durch die Vorlage ihrer
Einbürgerungsurkunde (ersatzweise ihres Staatsangehörigkeitsausweises) bzw.
ihres Vertriebenenausweises oder ihrer Spätaussiedlerbescheinigung bei der
Eintragung belegen.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer/Ausländerinnen,
- auf die das Ausländergesetz nach seinem § 2 Abs. 1 keine Anwendung
findet,
- die Asylbewerber sind
-
für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur
durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der
Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des
Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheit nicht erfasst, und
-
die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik
Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen.
Bürgerentscheid
Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids
- Deutsche(r) ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet seine Hauptwohnung
hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
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