Jede(r) Wahlberechtigte erhält vor jeder Wahl bzw.
Abstimmung eine Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe ihres/seines
Wahllokals. Auf der Karte sind ebenfalls der Wahl- bzw. Stimmbezirk und
die Wählerverzeichnisnummer eingetragen. Außerdem ist durch ein Piktogramm
angegeben, ob ein Wahllokal barrierefrei ist.
Die Wahlbenachrichtigungskarte soll am Wahlsonntag
mitgenommen und auf Verlangen im Wahllokal abgegeben werden.
Für eine Identitätsfeststellung reicht die Übergabe der
Wahlbenachrichtigungskarte im Wahllokal nicht aus. Es ist daher immer
wichtig, auch den Personalausweis oder Reisepass zum Wahlgang mitzunehmen.
Sie können die Wahlbenachrichtigungskarte auch für die
Beantragung von Briefwahlunterlagen verwenden, falls Sie am Wahlsonntag
Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können.