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Wählbarkeit

Wahl-ABC: Wählbarkeit


Europawahl
In das Europäische Parlament kann gewählt werden, wer am Wahltag Deutsche/r oder Unionsbürger/in (mit Wohnsitz in Deutschland) ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Bundestagswahl
In den Deutschen Bundestag kann gewählt werden, wer am Wahltag Deutsche/r ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Landtagswahl
In den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen kann gewählt werden, wer am Wahltag Deutsche/r ist, seine Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Kreistags- und Ratswahl
In den Kreistag bzw. Rat kann gewählt werden, wer am Wahltag Deutsche/r oder Unionsbürger/in ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seine Hauptwohnung seit mind. drei Monaten im Kreis bzw. im Gemeindegebiet hat.

Landrats- und Bürgermeisterwahl
Gewählt werden kann, wer am Wahltag Deutsche/r oder Unionsbürger/in (mit Wohnsitz in Deutschland) ist, das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Nicht wählbar ist, wer z. B. durch Richterspruch das Wahlrecht nicht besitzt oder unter Betreuung für alle Angelegenheiten des täglichen Lebens steht.

Wahl des Integrationsrates
Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle (übrigen) Bürger der Stadt Velbert (s. auch unter Wahlrecht).


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