Europawahl
In das Europäische Parlament kann gewählt werden, wer am Wahltag
Deutsche/r oder Unionsbürger/in (mit Wohnsitz in Deutschland) ist und das
18. Lebensjahr vollendet hat.
Bundestagswahl
In den Deutschen Bundestag kann gewählt werden, wer am Wahltag
Deutsche/r ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Landtagswahl
In den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen kann gewählt werden, wer am
Wahltag Deutsche/r ist, seine Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in
Nordrhein-Westfalen hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Kreistags- und Ratswahl
In den Kreistag bzw. Rat kann gewählt werden, wer am Wahltag
Deutsche/r oder Unionsbürger/in ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und
seine Hauptwohnung seit mind. drei Monaten im Kreis bzw. im Gemeindegebiet
hat.
Landrats- und Bürgermeisterwahl Gewählt werden kann, wer am Wahltag Deutsche/r oder Unionsbürger/in
(mit Wohnsitz in Deutschland) ist, das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht
vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, jederzeit
für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
einzutreten.
Nicht wählbar ist, wer z. B. durch Richterspruch
das Wahlrecht nicht besitzt oder unter Betreuung für alle Angelegenheiten
des täglichen Lebens steht.
Wahl des Integrationsrates
Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle (übrigen) Bürger der Stadt
Velbert (s. auch unter Wahlrecht).