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Wahl-ABC: Unterstützungsunterschriften
Es darf nur ein Wahlvorschlag der selben Art unterstützt werden. Eine einmal geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden. Die Unterstützungsunterschriften werden von der Gemeindeverwaltung geprüft, die dabei auch das Wahlrecht der Unterzeichner/innen bescheinigt.
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