Europawahl
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, die sie für die Liste
einer Partei abgibt.
Bundestagswahl und Landtagswahl
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen. Die Erststimme wird für
die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten, die Zweitstimme für die Wahl
einer Landesliste (Partei) abgegeben.
Kommunalwahlen
Bei der Landratswahl, Kreistagswahl, Bürgermeisterwahl und Ratswahl
hat jede wahlberechtigte Person je eine Stimme, die sie jeweils für eine(n)
Bewerber/in abgibt.
Wahl des Integrationsrates
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, die sie für den
Listenwahlvorschlag einer zur Wahl stehenden Gruppierung oder für eine(n)
Einzelbewerber/in abgibt.
Bürgerentscheid
Jede abstimmberechtigte Person hat die Möglichkeit, die zu
entscheidende Frage mit Ja oder Nein zu beantworten.