Wahlhandlungen und Ergebnisermittlungen müssen bei
Wahlen und Abstimmungen in Niederschriften dokumentiert werden.
Aus diesem Grunde muss in jedem Wahllokal die/der
eingesetzte Schriftführer(in) über den Ablauf des Wahltages und das
Ergebnis der Auszählung eine Niederschrift anfertigen.
Über die Sitzungen der Wahlausschüsse werden ebenfalls
Niederschriften gefertigt.